Ungewöhnlich: In Hebeis Gerichtssaal Video zu sehen über den Anstieg an Strafanzeigen gegen Jiang Zemin

(Minghui.org) Vor Kurzem hat man in einem Gerichtssaal in der Provinz Hebei eine DVD abgespielt, die den ansteigenden Trend der Strafanzeigen gegen den ehemaligen Parteichef Chinas, Jiang Zemin, darstellte. Jiang hat im Jahr 1999 die Verfolgung von Falun Gong (auch als Falun Dafa bekannt) angeordnet. [1]

Wie war es zu dieser ungewöhnlichen Situation bei Gericht gekommen?

Der Angeklagte Zhang Jinsheng hatte den Richter aufgefordert, die DVD abzuspielen, damit alle sie ansehen konnten. Der Richter stimmte zu. So erfuhren die Zuschauer im Gericht, dass die Verfolgung von Anfang an rechtswidrig war und warum Praktizierende im ganzen Land Jiang Zemin zur Verantwortung ziehen.

Erfahren Sie im Folgenden weitere Details über Festnahme des Falun Gong-Praktizierenden Zhang Jinsheng und seine Verhandlung vor Gericht.

Festnahme und erste Verhandlung

Am 21. August 2015 war Herr Zhang in seiner Wohnung festgenommen worden. Er wurde später nach § 300 des chinesischen StGB angeklagt. Dieser Paragraph, der üblicherweise auf Falun Gong-Praktizierende angewendet wird lautet: Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren.

Zhangs erste Verhandlung fand am 4. März 2016 statt, war jedoch beendet noch bevor sie begann. Denn der Verteidiger forderte vom Gericht, die Richter und den Staatsanwalt wegen Voreingenommenheit und Befangenheit bei der Verhandlung abzulehnen.

Anwalt protestiert wegen Polizeibrutalität gegen seinen Klienten

Am Tag der zweiten Verhandlung forderte der Richter zwei Treffen vor der Verhandlung, bei denen er wieder den Antrag des Anwaltes für einen neuen Termin ablehnte. Doch der Verteidiger wies wiederholt daraufhin, dass sein Klient drei Tage hintereinander auf einen Stuhl gefesselt und mit Elektroschocks bedroht worden war, während skrupellose Polizisten versucht hatten, ein Geständnis von ihm zu erpressen. Deshalb hatte sich an Zhangs Beinen ein Lymphom des Venengewebes gebildet.

Es gibt kein Gesetz, das Falun Gong kriminalisiert

Die zweite Verhandlung fand am 18. März 2016 um 11:30 Uhr statt. Der Verteidiger entkräftete die falsche Anklage, indem er erwähnte, dass es kein Gesetz in China gebe, das Falun Gong kriminalisiert und dass an der Praktik nichts falsch ist.

Er widerlegte auch, Punkt für Punkt, die eidesstattlichen Aussagen der Vernehmungsbeamten.

Persönliche Besitztümer sind keine Beweise für eine Straftat”

Als am Nachmittag nach einer kurzen Pause die Verhandlung fortgesetzt wurde, las der Staatsanwalt eine Liste von beschlagnahmten Gegenständen vor, die als „Beweise“ gegen Herrn Zhang identifiziert wurden. Es handelte sich um einen Computer, DVDs, ein Notebook, einen Drucker, eine Festplatte, Bücher und Materialien über Falun Gong sowie etwas leeres Papier.

Herr Zhang bestätigte, dass alle diese Dinge ihm gehörten und sagte zum Staatsanwalt, dass es kein Gesetz gebe, in dem der Besitz solcher Dinge als rechtswidrig bezeichnet werde. Deshalb könnten sie nicht als Beweise für eine Straftat benutzt werden.

DVD mit Informationen über die wahren Umstände im Gericht abgespielt

Der Staatsanwalt nahm später eine der beschlagnahmten DVDs und fragte Herrn Zhang, ob er für den Inhalt verantwortlich sei. Herr Zhang bejahte und bestand, um seine Unschuld zu beweisen, darauf, dass die DVD abgespielt wurde.

Weil er darauf beharrte, erlaubte der Richter, die DVD im Gericht abzuspielen. Bald konnte man auf einer großen Leinwand im Gerichtssaal die Abbildungen „Strafanzeige gegen Jiang Zemin“, „Bringt Jiang Zemin vor Gericht“ und „Stoppt die Verfolgung von Falun Gong“ sehen.

Der Verteidiger argumentierte, dass nichts von dem Inhalt ein Verbrechen darstelle, im Gegenteil, es demonstriere die Freundlichkeit und Gutherzigkeit der Falun Gong-Praktizierenden, die die grundlose Verfolgung der Praktik enthüllten.

Ich bin unschuldig, ich sollte freigesprochen werden”

Am Ende der Verhandlung fragte der Richter den Staatsanwalt, ob er noch irgendetwas zu sagen habe.

Dieser erwiderte: „Nein, ich hoffe der Angeklagte wird nachsichtig behandelt.“

Als Herr Zhang an der Reihe war, sagte er: „Ich bin unschuldig. Falun Dafa ist eine aufrichtige Praktik. Ich sollte freigesprochen werden.“

Der Richter beendete die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.

-------------------

[1] Anmerkung: Falun Gong, eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode auf hoher Ebene, wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt. Es verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern.