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Ungewöhnlich: Gericht in der Provinz Shanxi lässt Bürgerin frei und verweigert Verfahren

8. April 2016 |   Von einem Minghui Korrespondenten aus der Provinz Shanxi

(Minghui.org) Kürzlich wurde eine Bürgerin der Stadt Houma in der Provinz Shanxi aus der Haft entlassen, weil sich das Gericht weigerte, gegen sie ein Verfahren wegen Offenlegung der Verfolgung von Falun Gong einzuleiten.

Frau Li Meiling wurde am 25. September 2015 festgenommen, als sie Informationen über die Verfolgung von Falun Gong in der Öffentlichkeit verteilte. Die zuständige Staatsanwaltschaft erließ am 30. Oktober einen Haftbefehl gegen sie und leitete den Fall an das örtliche Gericht weiter.

Das Gericht lehnte es ab, den Fall weiterzuverfolgen. Als das örtliche Justizbüro die Staatsanwaltschaft um weitere Antragstellung bat, wollten die sachbearbeitenden Staatsanwälte anscheinend auch nicht mehr in die Sache hineingezogen werden.

Der Polizei blieb keine andere Wahl, als es bei der sechsmonatigen Haft zu belassen. Frau Li wurde am 25. März 2016 freigelassen.