Autonome Region Xinjiang: Sechs Praktizierende zu Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Ende März wurden sechs Falun Gong-Praktizierende aus Wusu in der Autonomen Region Xinjiang rechtswidrig zu Gefängnis verurteilt. Sie standen am 26. Februar unter der Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“ [1] in der Stadt Wusu vor Gericht. Diese spezielle Anklage wird regelmäßig gegen Falun Gong-Praktizierende eingesetzt.

Die Familien der Praktizierenden engagierten zu ihrer Verteidigung vier Anwälte aus Peking. Diese plädierten im Namen ihrer Klienten auf nicht schuldig und machten darauf aufmerksam, dass die Anklagen einer rechtlichen Basis entbehren. Die Praktizierenden verteidigten sich auch selbst und merkten an, dass es kein Verbrechen sei, Falun Gong zu praktizieren oder den Prinzipien von Falun Gong zu folgen. Diese würden die Menschen lehren, gut zu sein.

Alle Praktizierenden sind örtliche Landwirte, die zwischen 20. März und 22. Juli 2015 verhaftet wurden.

Zhang Mengshen, ungefähr 60 Jahre alt, wurde zu sechs Jahren verurteilt; Feng Zhengjian zu fünf Jahren; Li Hongfu, 70, zu viereinhalb Jahren; Xiao Naixiang, ungefähr 60 Jahre alt, zu vier Jahren; Li Fengli zu zwei Jahren und Zhang Guiying, ungefähr 60 Jahre alt, zu anderthalb Jahren.

Li Fengli und mehrere andere Praktizierende haben bereits beim Mittleren Gericht in Tacheng gegen die Urteile berufen.

Weitere Details über zwei dieser sechs Praktizierenden wurden bekannt:

Xiao Naixiang wurde am 26. März 2015 verhaftet und in der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Wusu eingesperrt. Die Beamten verhörten Frau Xiao ohne Unterbrechung 13 Tage lang und setzten Folterungen ein, um ein falsches Geständnis zu erzwingen. Während sie sie schlugen und beschimpften, ließen sie sie nicht schlafen, nicht essen und nicht trinken. In diesen 13 Tagen schlief Frau Xiao weniger als eine Stunde auf dem Stuhl des Verhörraums. Die Polizei fälschte die Aufzeichnung und behauptete, dass sie im Untersuchungsgefängnis der Stadt Wusu verhört worden sei.

Li Fengli wurde am selben Tag verhaftet und an denselben Ort gebracht. Sie wurde acht Tage lang verhört. Auch in ihrem Fall wurde die Aufzeichnung verändert und behauptet, dass sie im Untersuchungsgefängnis der Stadt Wusu verhört worden sei. Anschließend brachte man sie in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dushanzi in der Stadt Kelamayi.

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Anmerkung:[1] §300 des chinesischen StBG