Berufungsklage einer Pflegerin abgelehnt – verurteilt wegen ihres Glaubens

(Minghui.org) Eine 52 Jahre alte Pflegerin aus dem Kreis Lanling in der Provinz Shandong wurde zu eineinhalb Jahren verurteilt, weil sie Menschen über die Verfolgung von Falun Gong informiert hatte. Wu Shujuan reichte Berufung ein, doch die örtliche höhere Instanz bestätigte das Urteil ohne eine weitere Anhörung. Jetzt sitzt sie ihre Strafzeit im Provinzgefängnis Shandong ab.

Eine von sechs Verhafteten

Wu war eine von sechs Ortbewohnern, die am 17. Januar 2015 wegen des Verteilens von Informationsmaterial über Falun Gong festgenommen wurde.

Der Leiter des Kreisbüros 610 gab an, dass die Polizei die Internetaktivitäten von Wu und ihren Mitpraktizierenden bereits einige Zeit vor der Festnahme überwacht hätte. Die Behörden wussten, dass diese Praktizierenden die Minghui-Website häufig besuchten. Diese Website deckt die Verfolgung von Falun Gong auf und ist von der Regierung verboten.Den Praktizierenden wurde gedroht, dass dies gegen sie verwendet werde.

Die Festnahmen wurden im Februar 2015 genehmigt. Mangels stichhaltiger Beweise hatte die Staatsanwaltschaft die Fälle mehrmals an die Polizei zurückgegeben. Die Behörden weigerten sich jedoch, die Praktizierenden freizulassen.

Es gibt kein Gesetz, das Falun Gong kriminalisiert

Die erste Anhörung sollte im November 2015 stattfinden, wurde jedoch abgesetzt, weil der Laptop des Anwalts von einem der Praktizierenden beschlagnahmt worden war.

Die zweite Anhörung war auf den 10. Dezember 2015 angesetzt worden. Dort sagte Wu aus, dass ihr Falun Gong geholfen habe, ein besserer Mensch zu werden. Sie sagte außerdem, dass die Praktik niemand anderem schaden würde. Sie beschrieb, wie sie und ihre Familie vom Praktizieren von Falun Gong profitiert hätten und dass sie von all ihren Krankheiten genesen wäre.

Der Anwalt verteidigte sie ebenfalls und widerlegte alle Beweise. Er erwähnte, dass es kein Gesetz gäbe, das Falun Gong kriminalisiert. Die Verfolgung sei von Anfang an rechtswidrig.

Wu wurde zu eineinhalb Jahren verurteilt. Vier der fünf anderen Praktizierenden wurden ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Alle fünf verurteilten Praktizierenden legten gegen die Urteile Berufung ein. Bald darauf wurden sie einzeln verhört. Als nächstes gab das höhere Gericht seine Entscheidung bekannt, dass die ursprünglichen Urteile ohne eine Anhörung aufrechterhalten würden.

Im April 2016 wurde Wu in das Provinzgefängnis Shandong überführt.

Frühere Festnahmen

Wu wurde wegen ihres Glaubens viele Male festgenommen. Im November 2000 wurde sie verhaftet und in einem Untersuchungsgefängnis festgehalten. Ihr Haus wurde durchsucht und sie war über einen Monat in Haft, bis ihre Familie Lösegeld bezahlte.

Die zweite Festnahme fand im August 2006 statt. Damals wurde Wu zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Das Arbeitslager nahm sie jedoch nicht, weil sie den Vorgaben der obligatorischen medizinischen Untersuchung nicht genügte.

An der Verfolgung der Praktizierenden beteiligt:

Feng Kangning, Leiter des Büros 610, Kreis Lanling: +86-15863936619, +86-13562980639;Li Linwei, Gruppenführer, Polizeibehörde: +86-13864972666;Yang Jingjun, Gerichtspräsident: +86-539-5227865;Gao Zhenxiao, Vorsitzender Richter: +86-13053953966 (mobil), +86-539-5790032 ( Büro).

(Die Kontaktinformationen von weiteren Beteiligten an der Verfolgung sind im chinesischen Originalbericht aufgeführt.)