Das Gerichts-Drama von Qiqihar

(Minghui.org) Das Wideraufnahmeverfahren von zwei Falun Gong-Praktizierenden entwickelte sich zu einem Gerichtsdrama: Man verbot einem Strafverteidiger, seine Mandantin vor Gericht zu vertreten und die Vorsitzende Richterin unterbrach immer wieder die Verhandlung, um dem Protest der Angeklagten und ihrer Anwälte abzuwürgen. Die Verhandlung fand am 8. Juni 2016 statt.

Anwalt Verteidigung seines Mandanten untersagt

Das Wideraufnahmeverfahren der beiden Frauen Yu Guimin und Yang Xiuhua fand im Amtsgericht des Bezirkes Fularji der Stadt Qiqihar statt.

Als Yu Guimin den Gerichtssaal betrat bemerkte sie, dass nur einer ihrer Anwälte anwesend war. Sie fragte die Vorsitzende Richterin Qiu Hong nach dem Grund.

Die Richterin erklärte, sie erlaube dem Anwalt wegen seiner Aktionen in der ersten Verhandlung nicht, sie zu verteidigen. Anwalt Wang Lei war während der ersten Verhandlung aus dem Gerichtssaal entfernt worden, weil er die verfassungsmäßigen Rechte von Yu verteidigt und den Richter herausgefordert hatte.

Nun verteidigte Yu die Taten ihres Anwalts vor der Richterin und wollte nicht klein beigeben. Sie forderte die Richterin auf, ihre Entscheidung rückgängig zu machen.

Die beiden anderen Anwälte standen Yu bei und erklärten, die Richterin habe nicht das Recht, sich in die Auswahl der Anwälte einzumischen.

Richterin Qiu unterbrach daraufhin die Verhandlung, um die Diskussion abzuwürgen.

Staatsanwalt stört die Ordnung des Gerichts

Als die Verhandlung wieder aufgenommen wurde, machten Yu und Yang mit ihrem Protest weiter. Sie wollten, dass Anwalt Wang seine Verteidigung wiederaufnimmt. Die Richterin ignorierte die beiden jedoch und führte die Verhandlung fort.

Plötzlich ging Staatsanwalt Li Jianjun auf Yu zu und tadelte sie. Die Strafverteidiger protestierten gegen dieses Verhalten und Yu verlangte, man solle den Staatsanwalt vom Verfahren ausschließen.

Die Richterin unterbrach die Verhandlung daraufhin erneut.

Richterin verweigert Ausschluss des Staatsanwalts

Als die Verhandlung am Nachmittag wiederaufgenommen wurde, forderten die beiden Frauen erneut, man solle den Staatsanwalt vom Verfahren ausschließen. Die Richterin lehnte diesen Antrag jedoch immer wieder ab und machte mit der Verhandlung weiter.

Als die Strafverteidiger erneut gegen dieses Verhalten protestierten, unterbrach die Richterin die Verhandlung wieder.

Gegen 15:00 Uhr wurde die Verhandlung fortgeführt. Richterin Qiu verkündete ihre Entscheidung: Der Staatsanwalt solle weitermachen. Die Anwälte führten daraufhin aus, es stehe der Richterin nicht zu, eine solche Entscheidung zu treffen.

Unzulässige Beweise

Als die Verhandlung fortgeführt wurde, erklärten die Anwälte ihre Mandanten hätten kein Gesetz gebrochen. Sie hätten lediglich von ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Glaubensfreiheit Gebrauch gemacht. Sie argumentierten weiter, die Beweise, die der Staatsanwalt beigebracht hatte, seien illegal, da sie ohne die Unterschrift der Angeklagten in den Prozess eingeführt worden waren.

Die beiden Frauen erzählten davon, wie sehr sie von Falun Gong profitiert hatten und forderten dann Freispruch.

Die Verhandlung endete schließlich ohne dass ein Urteil gesprochen wurde

Hintergrund

Den beiden Frauen war am 3. November 2015 der Prozess gemacht worden. Damals fand die Verhandlung im Amtsgericht des Bezirks Fularji statt. Trotz der hervorragenden Verteidigung des Anwalts Wang waren beide Frauen zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. (Weitere Informationen finden sie hier: http://de.minghui.org/html/articles/2016/4/24/120544.html)

Anwalt Wang beschwerte sich später bei der Staatsanwaltschaft Qiqihar, dem obersten Gerichtshof der Provinz Heilongjiang und der Staatsanwaltschaft auf Provinzebene wegen der Verletzungen des Prozessrechts während der Verhandlung. Diese Beschwerden führten schließlich zur Eröffnung des Wiederaufnahmeverfahrens.