Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

Detaillierter Minghui-Bericht über die Verfolgung von Falun Gong im 1. Halbjahr 2016 - Teil II

11. September 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten

(Minghui.org)

Teil I: http://de.minghui.org/html/articles/2016/9/10/122411.html

Die Kommunistische Partei Chinas verfolgte Falun Gong auch in der ersten Hälfte des Jahres 2016, wobei sich 1.311 Personen in verschiedenen Stadien der Strafverfolgung befinden.

Mit wenigen Ausnahmen fanden die meisten der 1.311 Verhaftungen von Falun Gong-Praktizierenden nicht 2016 statt, sondern bereits in den Jahren zuvor. Insgesamt wurden 510 Praktizierende zu Gefängnisstrafen verurteilt. Es ist unklar, wie viele von ihnen Berufung eingelegt haben.

Unter den verbleibenden 801 Fällen warten 413 Praktizierende auf ihr Urteil nach der Verhandlung, 90 wurden angeklagt und warten auf den Verhandlungstermin. Bei 246 wurde die Festnahme offiziell genehmigt und ihnen droht eine Anklage. Bei 52 wurde die Haft gegen Kaution ausgesetzt und sie erwarten die offizielle Genehmigung ihrer Festnahme.

Fälle von Festnahmen und Verurteilungen

Die meisten der verurteilten Praktizierenden wurden festgenommen, weil sie angezeigt wurden oder von der Polizei gefasst wurden, als sie Informationen über die Verfolgung von Falun Gong verteilten.

Huang Yuping aus der Provinz Shandong wurde am 29. Februar 2016 festgenommen, weil sie auf einem Bauernmarkt mit Leuten über Falun Gong geredet hatte. Die Polizei lehnte ihre Freilassung ab, obwohl die rechtlich erlaubte 15-Tage Haft bereits überschritten war. Stattdessen wurde sie in das Untersuchungsgefängnis Dezhou überführt. Huang wurde am 21. April 2016 offiziell festgenommen und nun droht ihr die Anklage.

Cheng Huaigen aus Chengdu, Provinz Sichuan, wurde am 10. Juni 2016 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er ein Transparent aufgehängt hatte, auf dem stand: „Die Welt braucht Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht.“

Vier ältere Frauen aus Qiqihar in der Provinz Heilongjiang wurden wegen des Anbringens von Aufklebern in ihrer Wohngegend zu drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auf den Aufklebern stand: „Falun Dafa ist gut“. Zhao Xiuzhi, 78; Li Guizhi, 76; Li Fengqin, 72; und Peng Shurong, 72, erhielten im April dieses Jahres ihre Urteile.

Andere wurden in Gewahrsam gebracht, weil sie von der Polizei überwacht wurden, nachdem sie sich geweigert hatten Falun Gong abzuschwören. Zhang Jinsheng aus dem Kreis Gucheng in der Provinz Hebei wurde am 27. Mai 2016 verurteilt, nachdem er am 21. August 2015 zuhause festgenommen worden war. Das genaue Strafmaß des Urteilsspruches ist unklar, er hat jedoch Berufung eingelegt.

Wegen der Strafanzeige gegen Jiang Zemin verurteilt

Einige Praktizierende wurden wegen ihrer Strafanzeige gegen das frühere chinesische Staatsoberhaupt Jiang Zemin verurteilt. Sie hatten Strafanzeige erstattet, weil Jiang Zemin die Verfolgung von Falun Gong angeordnet hatte und damit ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit verletzte.

Über 200.000 Falun Gong-Praktizierende haben seit Mai 2015 Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattet. In einigen Fällen führte dies zu Vergeltungsmaßnahmen der Polizei. Mindestens 59 Praktizierende wurden in der ersten Jahreshälfte 2016 wegen ihrer Strafanzeige gegen Jiang Zemin zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Insbesondere wurden über 300 aus Chaoyang in der Provinz Liaoning im letzten November wegen ihrer Strafanzeige gegen Jiang Zemin festgenommen. Bis heute wurden 29 von ihnen zu Gefängnis mit Strafen zwischen 6 Monaten und 12 Jahren verurteilt. Das älteste Opfer ist Liu Dianyuan, 79, mit einem Strafmaß von 11 Jahren.

Verletzung des Gerichtsverfahrens

In vielen Fällen verletzten die Gerichte das Gerichtsverfahren und verurteilten die Praktizierenden rechtswidrig. Sie ließen beispielsweise keine Anwälte zu ihrer Verteidigung zu oder verkündeten Urteilssprüche heimlich und brachten die Praktizierenden ins Gefängnis ohne ihre Anwälte und Familien darüber zu informieren. Einigen Anwälten wurde gedroht, dass sie für ihre Mandanten nicht auf „nicht schuldig“ plädieren sollten.

Wu Zhiqi, ein Arzt aus der Stadt Maoming in der Provinz Guangdong, wurde am 7. April 2016 verurteilt. Der Richter ließ Zhang Zanning, den Anwalt des Arztes nicht zu, der auf nicht schuldig plädieren wollte. Stattdessen bestimmte der Richter zwei Anwälte ohne Dr. Wus Zustimmung, die ein Schuldplädoyer erhoben. ( http://de.minghui.org/html/articles/2016/5/6/120517.html)

Doktor Wu Zhiyi wurde am 28. April 2016 vom Bezirksgericht Dianbai in der Stadt Maoming in einer geheimen Verhandlung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. ( http://de.minghui.org/html/articles/2016/6/12/121439.html) Wu focht das Urteil an und ging in die Berufung. Das höhere Gericht bestätigte am 29. Juni das frühere Urteil ohne Anhörung. Wu wurde am 6. Juli in das Gefängnis Sihui überführt, um dort seine Strafzeit abzusitzen.

Li Xing ist eine Kunstdozentin an einer Hochschule in der Stadt Fengcheng in der Provinz Liaoning. Sie wurde am 18. April 2016 vom Gericht Fengcheng zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht gab ihrem Anwalt erst 10 Tage später darüber Bescheid. Da war es zu spät, um Berufung einzulegen.

Am 12. April 2016 standen die drei weiblichen Falun Gong-Praktizierenden Li Baoxing, Jin Fuwan und Deng Yueer aus Huaihua in der Provinz Hunan nach acht Monaten Haft vor dem Bezirksgericht Yongding in der Stadt Zhangjiajie. Jede hatte jeweils einen Anwalt engagiert, der sie vertreten sollte. Doch die Rechte der Anwälte wurden ernstlich verletzt. Einer wurde aus dem Gerichtssaal entfernt, als er das Verfassungsrecht auf Glaubensfreiheit seiner Klientin verteidigte. ( http://de.minghui.org/html/articles/2016/6/18/121531.html)

Später durfte der Anwalt wieder eintreten, doch nur um vom Staatsanwalt mit einer Verhaftung bedroht zu werden, falls er fortfahren würde, einen Freispruch für seine Mandantin zu fordern. Der Richter vertagte die Verhandlung ohne Verkündung eines Urteils.

Praktizierende aus allen Teilen Chinas anvisiert

Die genanntern verurteilten Praktizierenden stehen für die Praktizierenden aus fast allen Provinzen und regierungsunmittelbaren Städten. In der Provinz Liaoning wurden die meisten Praktizierenden (115) verurteilt. Es folgen die Provinzen Hebei (43), Shandong (42) und Heilongjiang (40). Zwölf weitere Provinzen verzeichnen auch eine zweistellige Anzahl an Urteilsverkündungen. Die Anzahl reichte von 10 bis 33. Die übrigen Provinzen hatten nur eine einstellige Anzahl an Urteilsverkündungen.

Die verurteilten Praktizierenden kommen aus allen Gesellschaftsschichten. Unter ihnen sind Lehrer, Physiker, Rentner, Grenzbeamte, Firmenmanager und Hausfrauen.

Geldsummen erpresst

Zusätzlich zu den Verurteilungen wegen ihres Glaubens wurde einigen Praktizierenden von den Gerichten auch hohe Geldstrafen auferlegt.

Deng Hui aus Kunming, Provinz Yunnan, wurde am 1. Oktober 2015 an einem Bahnhof festgenommen, nachdem er monatelang von der Ortspolizei überwacht worden war. Er wurde am 24. Mai 2016 zu sechs Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 60.000 Yuan (ca. 8.600 €) [1] verurteilt.

Deng Hui

Dies ist Dengs fünfte Festnahme, weil er sich weigert, Falun Gong abzuschwören. In der Vergangenheit wurde er zweimal zu Zwangsarbeitslager verurteilt.

Früherer Bericht auf Chinesisch dazu:

明慧报告-2016上半年中共对法轮功的人权迫害(上)


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €