Verteidiger widerlegt „Beweise“ der Staatsanwaltschaft gegen Falun Gong-Praktizierende

(Minghui.org) Zwei Pekinger Frauen sind am 26. Dezember vor Gericht gestellt worden und zwar wegen der Verbreitung von Informationen über Falun Gong. Falun Gong ist ein spiritueller Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Sun Jinxia und Ma Zhenmin waren am 10. August verhaftet worden, während sie Falun Gong-Materialien verteilten. Sie lehnten die ihnen vom Gericht gestellten Anwälte ab, da diese angewiesen waren, für sie auf schuldig zu plädieren.

Danach beauftragten sie Anwalt Yu Wensheng, der ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit und Pressefreiheit verteidigte. Yu betonte, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiere und dass die Verfolgung von Anfang an ohne rechtliche Grundlage gewesen sei.

Die Anklage erklärte, dass die festnehmenden Polizisten einen Haftbefehl mit den Namen der beiden Angeklagten vorgezeigt hätten. Anwalt Yu fragte, wie die Polizei denn die Namen seiner Mandanten bereits vor der Verhaftung habe kennen können; darauf hatte Staatsanwalt Zhou Qin keine Antwort. Yu wies auch darauf hin, dass seine Mandanten ihm gesagt hätten, dass die Polizei bei ihrer Festnahmen nichts vorgezeigt hatte.

Zhou sagte jedoch später, dass es einen Informanten gäbe, der Sun und Ma bei der Polizei angezeigt habe. Der besagte Zeuge war aber nirgendwo im Gericht zu finden, sodass er bei einem Kreuzverhör hätte befragt werden können.

Zhou verwendete auch Falun Gong-Materialien, die von Suns Haus beschlagnahmt worden waren, als Beweis gegen sie. Anwalt Yu argumentierte, dass diese Gegenstände die rechtmäßigen Besitztümer von Sun seien und niemandem Schaden zugefügt hätten.

Sun und Ma sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus und forderten einen Freispruch.

Der Vorsitzende Li Xiao vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.