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Zweite Verhandlung von zwei Praktizierenden endet ohne Urteil

21. Januar 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Guangxi, China

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Li Wei und Zhou Jianhua standen am 16. Dezember 2016 zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht Yangshou.

Die Verhandlung fand in einem Raum mit 20 Besucherplätzen statt. Doch nur sechs Verwandte bzw. Freunde durften der Verhandlung beiwohnen.

Den Vorsitz hatte erneut Richter Qin Zhuangfang.

Da die Mikrofonlautstärke der Anwälte sehr niedrig eingestellt war, waren sie kaum zu hören.

Beide Anwälte plädierten im Namen ihrer Klientinnen auf nicht schuldig.

Die Staatsanwälte sagten aus, Informationen über eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin auf Lis Computer gefunden zu haben. Anwalt Zhang wies das Gericht darauf hin, dass es kein Verbrechen sei, Jiang Zemin anzuzeigen.

Festnahme, Haft und erste Verhandlung

Li aus der Provinz Jilin und Zhou aus der Inneren Mongolei waren am 4. November 2015 verhaftet worden, als sie im Bezirk Yangshou der Stadt Guilin, Provinz Guangxi, Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatten.

Man hatte sie in das Untersuchungsgefängnis Nr. 3 in Guilin eingewiesen.

Am 14. Oktober 2016 hatte die erste Verhandlung stattgefunden. Damals waren viele Falun Gong-Praktizierende anwesend gewesen.