Keine Haftaussetzung und keine Besuchserlaubnis für inhaftierte 63-Jährige

(Minghui.org) Die 63-jährige Zou Wenyu verbüßt eine Haftstrafe, weil sie Falun Dafa praktiziert und an seine Werte „Wahrhaftigkeit – Güte – Nachsicht“ glaubt. Seit ihrer Aufnahme im Frauengefängnis der Provinz Hunan durfte sie keinen Besuch ihrer Familie erhalten. Laut Insider ist sie nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen. Ihre Familie bittet die Öffentlichkeit um Hilfe, Zous Situation Beachtung zu schenken.

Vorgeschichte

Es war nicht das erste Mal, dass Zou wegen ihres Glaubens an Falun Dafa (auch Falun Gong genannt) zur Zielscheibe wurde. Zwischen Oktober 2000 und März 2002 wurde sie im Arbeitslager Baimalong gefoltert; danach war sie gelähmt und hatte ihr Augenlicht verloren.

Mit den Jahren konnte sie ihre Beine wieder etwas bewegen, doch ihr Augenlicht kehrte nie wieder zurück. Die jüngste Verhaftung griff ihre ohnehin schwache Gesundheit noch mehr an. Sie leidet zurzeit an stechenden Schmerzen in den Beinen und im Rücken und an Ohrensausen. Ihre Angehörigen zahlen den Mitinsassen in der Zelle monatlich Geld, damit sie sich um sie kümmern.

Am 21. Juni 2016 stellte das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Yunxi eine Bestätigung aus, dass Zou nicht hafttauglich sei. Dennoch verweigerten Polizei, das Gericht und die Staatsanwaltschaft eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Sie trieben ihre Anklage voran, um Zou zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Das Mittlere Gericht der Stadt Yueyang hielt die Verurteilung aufrecht.

Am 18. Oktober informierte das Untersuchungsgefängnis Zous Mann, dass seine Frau seit zwei Tagen nichts gegessen habe, weil ihr übel sei und sie keinen Appetit habe. Ihr Mann beantragte sofort eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung beim Mittleren Gericht, doch dieses verwies ihn an das Untersuchungsgefängnis, weil das Gericht seine Berufungsakte bereits geschlossen hatte.

Das Untersuchungsgefängnis wiederum erklärte ihm, dass es als Gefängnis keine Befugnis habe, eine Haftaussetzung zu beantragen. Daraufhin überstellte man Zou am 13. Dezember 2016 ins Gefängnis.

Die Gefängnisleitung informierte Zous Familie, dass die Angehörigen mindestens 45 Tage warten müssten, bevor sie sie besuchen dürften.

Als die Familie zwei Monate später kamen zum Gefängnis kam, durften sie sie nicht sehen. Ein Wärter sagte: „Wir haben Falun-Gong-Praktizierende hier, die ihre Familie schon seit zwei Jahren nicht gesehen haben. Erst wenn Zhou sich entschließt, Falun Gong aufzugeben, dürfen Sie sie besuchen.“

Zous Familie sorgte sich sehr um Zou und hat jetzt wieder eine Haftaussetzung beantragt. 

Bis heute warten sie auf eine Antwort der Behörden.

Frühere Berichte (auf Englisch):Practitioners Sentenced to 3 Years in Prisonhttp://en.minghui.org/html/articles/2016/9/25/159296.html

Ms. Zou Wenyu Goes Blind after being Injected with Unknown Drugs at the Baimalong Forced Labor Camphttp://en.minghui.org/html/articles/2004/4/20/47214.html

The Persecution of Falun Gong Practitioners in Pingjiang County, Yueyang City, Hunan Provincehttp://en.minghui.org/html/articles/2003/7/23/38425.html

Hunan Woman in Dire Condition, Denied Medical Parolehttp://en.minghui.org/html/articles/2016/11/28/160123.html