Zwei Frauen werden nacheinander vor Gericht mit der gleichen haltlosen Anklage konfrontiert

(Minghui.org) Zwei Frauen wurden wegen „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1] angeklagt und mussten vor dem Bezirksgericht Nanming in der Stadt Guiyang erscheinen. Die Anhörungen fanden unmittelbar nacheinander statt.

Die über 60 Jahre alte Zeng Xianglian und Zeng Guiyun, die nicht miteinander verwandt sind, wurden beide von dem Anwalt Wang Yajun vertreten, der für sie auf nicht schuldig plädierte. Er betonte, dass es kein chinesisches Gesetz gebe, das Falun Gong unter Strafe stelle. Seine Mandantinnen hätten für die Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts niemals strafrechtlich verfolgt werden dürfen, so Wang.

Beide Praktizierende sagten zu ihrer Verteidigung vor Gericht auch selbst aus: Sie würden kein Gesetz brechen, wenn sie sich nach den Prinzipien von Falun Gong, Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht, richten würden, um gute Menschen zu sein. Die jeweiligen Richter vertagten ihre Sitzung ohne Urteilsspruch.

Beide Frauen bereits seit vielen Monaten in Gewahrsam

Beide Frauen befinden sich schon länger in Haft. Zeng Xianglian war am 1. September 2016 festgenommen worden, als sie Lebensmittel eingekauft hatte. Die Verhaftung von Zeng Guiyun war am 8. Januar 2017 erfolgt, als sie gemeinsam mit anderen Praktizierenden Falun-Gong-Bücher gelesen hatte. Beide werden im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Nanming festgehalten.

Details zu den Anhörungen

Die Anhörung von Zeng Xianglian fand am 26. September 2017 von 10:20 bis 11:30 Uhr unter dem Vorsitz von Richter Luo Shiyan statt. Die Anhörung von Zeng Guiyun folgte dann von 12:00 bis 13:00 Uhr vor dem Richter Qin Jiazhu.

Den Anhörungen wohnten Zeng Xianglians Schwester, Tochter und Schwiegersohn sowie Zeng Guiyuns Sohn und ihre fünf Geschwister bei. Lokalen Praktizierenden, die die beiden Frauen unterstützen wollten, blieb der Eintritt in das Gerichtsgebäude verwehrt. Außer dem Vorsitzenden Richter und dem Staatsanwalt waren in beiden Anhörungen dieselben Justizangestellten anwesend.

Staatsanwalt Su Yuan behauptete, dass Zeng Xianglian gegen das Gesetz verstoßen habe, da sie Falun-Gong-Bücher besitze. Daraufhin sagte Zeng gegen die Beamten aus, die ihr nach ihrer Verhaftung ihren Wohnungsschlüssel abgenommen und sich damit Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft hätten, um diese in Abwesenheit der Familie zu durchsuchen. Anwalt Wang sagte aus, dass die beschlagnahmten Bücher das rechtmäßige Eigentum seiner Mandantin sei. Sie würden niemandem schaden, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben.

In dem darauffolgenden Prozess gegen Zeng Guiyun behauptete Staatsanwalt Li Cheng, dass das gemeinsame Lesen von Falun-Gong-Büchern eine „illegale Versammlung“ sei. Weiter behauptete er, dass die Falun-Gong-Bücher an sich, die man später in Zengs Wohnung beschlagnahmt habe, ebenfalls illegal seien. Rechtsanwalt Wang widerlegte diese Behauptungen, indem er auf die verfassungsmäßigen Rechte seiner Mandantin verwies. Diese würden ihr erlauben, private Zusammenkünfte abzuhalten und Bücher zu lesen, die niemandem schaden würden.

Anklagen entbehren jeder Rechtsgrundlage

In beiden Anhörungen forderte Wang die Staatsanwälte auf, genau darzulegen, gegen welches Gesetz seine Mandantinnen verstoßen hätten. Sie konnten jedoch nicht benennen, auf welcher Rechtsgrundlage die Anklagen gegen die beiden Praktizierenden beruhen würden.

Zeng Xianglians Schwiegersohn erzählte Wang nach der Anhörung, dass er nicht geglaubt habe, dass irgendein Anwalt es wagen würde, unschuldige Falun-Gong-Praktizierende zu verteidigen. Nun fühle er sich schon viel sicherer, zu sagen, dass seine Schwiegermutter durch das Praktizieren von Falun Gong kein Gesetz breche.

[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.