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Staatsanwaltschaft lehnt illegale Festnahme einer Falun-Gong-Praktizierenden ab

29. Oktober 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Sichuan, China

(Minghui.org) Anfang September wurde eine Frau in Deyang im Südwesten Chinas ohne Grund verhaftet. Mit falschen Anschuldigungen hatte die Polizei versucht, eine Anklage gegen sie zu erwirken und ihr den Anspruch auf rechtlichen Beistand verweigert. Weil die Festnahme unrechtmäßig war, wurde sie von der Staatsanwaltschaft nach über einem Monat Haft wieder freigelassen.

Am 5. September 2017 wurde Zhang Guohua verhaftet, weil sie Falun Gong praktiziert – eine spirituelle Praxis, die derzeit in China verfolgt wird. Darauf plünderte die Polizei in ihrer Abwesenheit ihr Haus und beschlagnahmte persönliche Gegenstände. Weder gab es einen Durchsuchungsbefehl noch wurde je eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorgelegt.

Erst als Anwalt mit Anklage droht, darf er zu seiner Mandantin

Als Frau Zhangs Anwalt versuchte, sie im Gefängnis zu besuchen, wurde er abgewiesen. Weil der Anwalt jedoch drohte, Anklage gegen die Behörden zu erheben, durfte er schließlich seine Mandantin treffen. Inzwischen saß Frau Zhang bereits die dritte Woche in Haft, doch sollten noch zwei weitere Wochen bis zum Treffen vergehen.

Am Morgen des 11. Oktober wurde der Anwalt endlich in der Haftanstalt Deyang zu Frau Zhang vorgelassen. Dort erfuhr er, dass die Polizei von Jingyang seine Klientin unterdessen bei der Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Sie sei beschuldigt worden, „die nationale Sicherheit zu gefährden“.

Der Rechtsanwalt eilte zur Polizeidirektion des Bezirks Jingyang, um den Fall zu besprechen, wurde aber nicht vorgelassen. Also reichte er noch am Nachmittag desselben Tages einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft Jingyang ein, die Inhaftierung aufzuheben. Einen Tag später, am 12. Oktober, wurde Frau Zhang nach insgesamt 37 Tagen unrechtmäßiger Haft freigelassen. Es wurde keine Anklage erhoben.