Richter verschuldet, dass verurteilte Praktizierende beinahe Berufungsfrist verpasst hätte

(Minghui.org) Eine 49-jährige Frau aus Harbin war wegen ihres Glaubens zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Weil der Vorsitzende Richter es versäumte, ihrem Anwalt das Urteil zukommen zu lassen, hätte sie beinahe die Berufungsfrist verpasst.

Xue Li war am 18. April 2017 verhaftet worden, als sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihr Mobiltelefon sowie über 10.000 Yuan (ca. 1.300 Euro) [1] in bar.

Am 6. September stand Xue vor Gericht und ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig, weil es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal erklärt. Sie versuchte auch, sich selbst zu verteidigen, doch der Richter unterbrach sie, als sie die Worte „Falun Gong“ aussprach.

Am 9. Oktober erhielt Xue den Schuldspruch, doch der Richter verabsäumte es, eine Kopie davon dem Anwalt zu schicken, wie es das Gesetz verlangt. Der Anwalt rief den Richter am 12. Oktober an und erkundigte sich nach dem Stand der Dinge. Man teilte ihm mit, dass das Urteil bereits zugestellt worden sei. Der Richter verriet jedoch nicht, ob es sich um einen Schuldspruch oder einen Freispruch handelte und wann das Urteil gefällt worden war. Einige Stunden später versuchte der Anwalt nochmal, den Richter zu erreichen, doch niemand hob ab.

Laut Gesetz hat jeder Verurteilte nach Urteilszustellung zehn Kalendertage (inklusive Wochenende) Zeit, um Berufung einzulegen. Xues Anwalt war wirklich besorgt, die Frist versäumt zu haben. Am 15. Oktober, am siebten Tag nach der Urteilsverkündung, erhielt er schließlich eine Kopie des Urteils. Er traf sich am nächsten Tag mit Xue im Untersuchungsgefängnis und ließ sie die Berufung unterschreiben, die jetzt beim Gericht Dawai liegt.

Frühere Berichte:

In Harbin vor Gericht durften die beiden Worte „Falun Gong“ nicht ausgesprochen werdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/10/1/128826.html

[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.