Zu Gefängnis verurteilt – ohne jegliche rechtliche Grundlage (Provinz Sichuan)

(Minghui.org) Ji wurde am 24. Juni 2016 verhaftet. In derselben Nacht durchsuchten Polizisten ihre Wohnung und beschlagnahmten unrechtmäßig ihren Laptop, Drucker, Falun Gong-Bücher und weitere persönliche Gegenstände.

Einen Monat später erhielt ihr Ehemann den Haftbefehl für seine Frau – allerdings ohne Unterschrift der verantwortlichen Person. Die örtliche Staatsanwaltschaft Dongqu gab den Fall zweimal an die Polizei zurück, am 21. Oktober 2016 und am 4. Januar 2017.

Die Polizei weigerte sich, Ji freizulassen. Am 11. September 2017 wurde sie vor Gericht gestellt. Die Anklage lautete, sie habe gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen. Dieser besagt, dass diejenigen, die mit Hilfe einer Sekte die Staatsgewalt unterminieren, die Höchststrafe erhalten sollen.

Rechtsanwälte fordern Freispruch

Der Richter verurteilte Ji Xiangshou aus der Stadt Panzhihua zu dreieinhalb Jahren Gefängnis – trotz der Darlegungen ihrer beiden Anwälte, dass der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Instanz) nie ein Gesetz verabschiedet habe, nach dem Falun Gong eine „Sekte“ sei. Hingegen hatte der ehemalige Staatschef, Jiang Zemin, das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 angewiesen, eine satzungsgemäße Interpretation des Artikels 300 zu veröffentlichen. Laut dieser sollte jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, die Höchststrafe erhalten.

Die Anwälte betonten weiterhin, dass am 1. Februar 2017 eine neue satzungsgemäße Interpretation herausgegeben worden sei, welche die von 1999 ersetzt habe. Darin werde in keinem Wort Falun Gong erwähnt, sondern betont, dass eine Anklage gegen jeden, der mit einer Sekte zu tun habe, auf festen, rechtlichen Grundlagen basieren müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichne, fehle der Anklage gegen Li jegliche rechtliche Grundlage.

Staatsanwalt Zhang Chi war nicht in der Lage, Lis Rolle beim Verstoß gegen Artikel 300 zu benennen. Er behauptete nur, dass ihr Besitz und ihre Verbreitung von Falun Gong-Materialien gegen das Gesetz verstieße.

Die Anwälte legten dar, dass die von Li beschlagnahmten Informationsmaterialien über Falun Gong ihr rechtmäßiges Eigentum seien. Sie würden weder einzelnen Personen noch der Gesellschaft als Ganzes schaden oder gar die Staatsanwaltschaft unterminieren. Ihre Klientin hätte nie dafür vor Gericht gestellt werden dürfen, dass sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubens- und Pressefreiheit ausübte.

Die Anwälte verlangten Lis Freispruch. Jedoch verkündeten die Richter Xu Kunli und Wang Jun am 30. September Lis Verurteilung. Sie weigerten sich, ihrem Ehemann eine Kopie des Urteils zukommen zu lassen.