Pekingerin wegen des Besitzes von Material über Falun Gong vor Gericht

(Minghui.org) „Die Freiheit meiner Mandantin, Falun Gong zu praktizieren, ist eigentlich durch die Verfassung geschützt“, argumentierte ihr Anwalt während des Prozesses. Ferner machte er geltend, dass es nie ein Gesetz gegeben hat, das Falun Gong kriminalisiert.

Die Falun-Gong-Praktizierende Wang Yuhong stand am 2. November 2017 in Peking vor Gericht. Ihr wurde vorgeworfen, gedruckte sowie elektronische Informationsmaterialien über Falun Gong sowie Nachrichtenartikel aus ausländischen Medien zu haben.

Die Freiheit des Glaubens meiner Mandantin, Falun Gong zu praktizieren, ist eigentlich durch die Verfassung geschützt“, argumentierte ihr Anwalt während des Prozesses. Er argumentierte auch, dass es nie ein Gesetz gegeben habe, das Falun Gong kriminalisiere.

Der Anwalt fügte hinzu, dass die Nachrichtenartikel, die Wang von ausländischen Medien-Websites heruntergeladen habe, für jedermann in der Welt frei zugänglich wären; nur in China wären die Menschen gezwungen, Internet-Zensur zu überwinden, um sie zu sehen. Er fragte den Staatsanwalt, wie solche Nachrichtenartikel als „Beweismittel“ gegen seine Mandantin auszulegen seien, da die Meinungsfreiheit ein weiteres Menschenrecht der Verfassung sei.

Um die Anklage zu untermauern nannte der Staatsanwalt Wangs frühere zwei Aufenthalte in Zwangsarbeitslagern, weil sie Falun Gong praktiziert hatte,.

Die „Umerziehung durch das Zwangsarbeitssystem“ sei wegen ihrer Illegalität bereits ausgesetzt. „Es zeigt sich, dass die früheren Haftstrafen meiner Mandantin illegal waren und diesmal nicht zur Anklage herangezogen werden können“, so der Anwalt.

Als er die Einzelheiten der Folter, der Wang während ihrer Gefangenschaft ausgesetzt war, ausführte, unterbrach ihn der Vorsitzende Richter Zhang Jun. Er sagte, die Beschreibungen hätten nichts mit dem Fall zu tun.

Wangs Anwalt stellte die Beweiskraft der Beweise in Frage und verwies auch auf die Polizei, weil sie bei der Festnahme und bei der Hausdurchsuchung von Wang Rechtsverfahren verletzt habe. „Keiner von ihnen zeigte seinen Ausweis oder richtige Papiere vor. Als die Polizei später einen Durchsuchungsbefehl ausstellte, war es offensichtlich, dass das Datum geändert worden war“, sagte der Anwalt.

Er forderte einen Freispruch für Wang und forderte den Richter auf, eine Entscheidung zu treffen.

Der Richter vertagte den Prozess, ohne ein Urteil zu verkünden.

Zur Festnahme

Wang Yuhong, 54, war vor ihrer Rente in einem Pekinger Energieversorgungsunternehmen tätig. Sie begann 1996 Falun Gong zu praktizieren und wurde wiederholt verhaftet, inhaftiert und verurteilt, nachdem die Verfolgung 1999 begonnen hatte.

Wang Yuhong

Ihre letzte Verhaftung war am 13. Mai 2017. Die Polizei wartete seit dem frühen Morgen an der Haustür ihres Apartmenthauses.

Sie wurde verhaftet, als sie hinausging. Die Polizei nahm ihren Schlüssel und durchsuchte ihr Zuhause. Sie konfiszierten ihre Computer, Drucker und Falun-Gong-Materialien.

Sie verhafteten auch ihren Sohn und verhörten ihn auf der Polizeiwache. Er wurde gegen Mitternacht entlassen.

Wang wurde seither im Bezirksuntersuchungsgefängnis Chaoyang Center festgehalten.

Kleiner Gerichtssaal

Das Bezirksgericht Chaoyang in Peking plante ursprünglich den Prozess in der Haftanstalt. Auf Wunsch von Wang stimmte die Richterin dem Standortwechsel zu, jedoch nur zu einen sehr kleinen Gerichtssaal mit nur fünf Plätzen auf der Tribüne. Ihr Ehemann und ihre Schwiegertochter waren die einzigen beiden Personen aus ihrer Familie, die daran teilnehmen durften.

Nach ihren Angaben wurde Wang in Handschellen und Fesseln in den Gerichtssaal gebracht. Sie war ausgezehrt und hatte viel mehr graue Haare. Als der Anwalt darauf hinwies, dass es illegal sei, einen Angeklagten während eines Prozesses in Handschellen zu halten, stimmte der Richter nur zu, dass ihre Handschellen entfernt wurden, nicht aber die Fußfesseln.

Wangs Familie durfte vor, während und nach dem Prozess zu keiner Zeit mit ihr sprechen.

Vorheriger Bericht:

Odyssee durch drei ArbeitslagerFrau Wang Yuhongs persönlicher Berichthttp://de.minghui.org/html/articles/2014/4/19/78385.html