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61 Falun-Dafa-Praktizierende im Juli 2017 wegen ihres Glaubens verurteilt

7. November 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in China

(Minghui.org) Zwei Männer aus der Provinz Sichuan wurden am 17. Juli 2017 vor Gericht gestellt und zu jeweils sieben und vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der Grund: Sie hatten Informationsmaterial hergestellt, das die Verfolgung von Falun Dafa aufdeckte.

Der Richter wies ihre Verteidigung (dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert) ab und verkündete das Urteil kurz nach Beginn der Verhandlung. Shen hat Berufung beim Mittleren Gericht eingelegt.

Die beiden Männer namens Ren Shenglin und Shen Bin gehören zu den 61 Falun-Gong-Praktizierenden, die vom kommunistischen Regime in China im Juli 2017 verurteilt wurden, weil sie sich weigerten, ihren Glauben aufzugeben. Ihre Haftstrafen reichten von einem Jahr auf Bewährung bis zu sieben Jahren Gefängnis. Die durchschnittliche Gefängnisstrafe betrug dreieinhalb Jahre. Zwanzig der verurteilten Praktizierenden wurden mit einer Geldstrafe von insgesamt 218.000 Yuan (ca. 28.300 EUR) belegt; die Einzelstrafen lagen zwischen 1.000 und 30.000 Yuan (130 EUR und 3.900 EUR) [1].

Die 61 Praktizierenden kommen aus 15 Provinzen und regierungsunmittelbaren Städten. Die Provinz Jilin führt die Liste mit 18 Verurteilungen an, gefolgt von Liaoning und Sichuan mit neun bzw. sechs Verurteilungen.

Die vollständige Liste von 81 Praktizierenden, die als verurteilt gemeldet wurden (einschließlich derjenigen, die zu Beginn des Jahres verurteilt wurden), ist am Ende dieses Berichts zu finden.

Darüber hinaus bestätigte Minghui.org weitere 20 rechtswidrige Verurteilungen, die zwischen Februar und Juni 2017 stattfanden, wodurch sich die Gesamtzahl der im Jahr 2017 verurteilten Praktizierenden auf 511 beläuft.

Die Verurteilungen der 61 Praktizierenden auf die einzelnen Provinzen aufgeteilt

Keine Rechtsgrundlage

Während der 18-jährigen Kampagne, die das kommunistische Regime einsetzt, um Falun Gong auszurotten, hat das Gerichtssystem Praktizierende gemäß § 300 des Strafgesetzbuches verurteilt. Dieser lautet: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“.

Der Volkskongress (das Gesetzgebungsorgan Chinas) hat jedoch nie ein Gesetz erlassen, das Falun Gong als „Sekte“ einstuft. Deshalb beauftragte der Ex-Chef der Kommunistischen Partei, Jiang Zemin, im November 1999 das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksanwaltschaft mit einer gesetzlichen Auslegung des § 300. Danach muss jeder, der Falun Gong praktiziert oder bewirbt, im größtmöglichen Umfang strafrechtlich verfolgt werden.

Am 1. Februar 2017 trat jedoch eine neue Gesetzesinterpretation in Kraft, die die Fassung von 1999 ersetzt. Die neue Interpretation erwähnte Falun Gong nicht und betonte, dass jede Anklage gegen eine Person, die eine Sekte betreibe, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen müsse.

Der Anklage gegen die Falun-Gong-Praktizierenden fehlt daher die Rechtsgrundlage.

Beweisführung der Staatsanwaltschaft bodenlos

Der Besitz, das Lesen und die Verbreitung von Falun-Gong-Büchern oder ähnlichen Materialien wurden als primäre Beweismittel genannt, um die Praktizierenden anzuklagen.

Polizei und Staatsanwälte zitierten außerdem zwei Bekanntmachungen der chinesischen Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen vom Juli 1999, in denen die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten wurde. Doch hat die Verwaltungsbehörde 2011 das Verbot widerrufen, so dass es für Praktizierende völlig legal ist, Falun-Gong-Bücher zu besitzen. (http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html)

In einigen Fällen hat die Polizei Beweismittel erfunden; oder sie haben eine übertriebene Menge an Materialien angegeben, die sie den Praktizierenden abgenommen haben, um Anklage gegen sie erheben zu können.

Einige Urteile im Juli 2017

Zhai Yongchi zu sieben Jahren Haft verurteilt

Zhai Yongchi, 64, aus der Provinz Liaoning, wurde am 4. Juli 2017 zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong praktizierte. Zu den „Beweisen“, die benutzt wurden, um ihn anzuklagen, gehörten Informationsmaterialien über Falun Gong, ein Computer und ein Drucker, der aus seiner Wohnung beschlagnahmt wurde.

Vor dem Prozess gegen Zhai am 26. Juni 2017 teilte Richter Guan Shusen seinen beiden Anwälten mit, dass sie „Falun Gong nicht verteidigen dürften“. Die Anwälte weigerten sich, dies zu befolgen und bekräftigten, dass es ihr Recht und ihre Verantwortung sei, ihre Mandanten zu verteidigen.

In Zivil gekleidete Beamte hatten sich als Hausverwalter ausgegeben und am 14. Mai 2017 Zhai dazu gebracht, ihnen die Tür zu öffnen. Sie durchsuchten Zhais Wohnung und verhafteten ihn.

Nach vier Jahren Gefängnis wurde Liang Jianguo erneut zu fünf Jahren Haft verurteilt

Nur 38 Tage nach seiner Festnahme in seiner Wohnung in der Stadt Yiyang, Provinz Hunan, wurde Liang Jianguo am 28. Juli 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht ließ niemanden an seiner Anhörung teilnehmen. Die Justizbeamten nahmen Videos vor dem Gerichtsgebäude auf und stellten den Personen, die teilnehmen wollten, sehr detaillierte Fragen.

Liang wurde mit einer schwarzen Decke über dem Kopf – nur seine Augen waren sichtbar – vor Gericht gebracht. Es wurde berichtet, dass Liang nach seiner Festnahme in einen Hungerstreik getreten war und sich in kritischem Zustand befand.

Der Richter ignorierte das Argument seines Anwalts, dass die Verfolgung von Falun Gong illegal sei und dass während seiner Festnahme und Haft legale Verfahren verletzt worden seien. Hastig gab der Richter das Urteil am Ende des Prozesses bekannt.

Liang wird derzeit im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 Yiyang festgehalten. Er wiegt weniger als 50 Kilo und erbricht oft Blut.

Es ist nicht das erste Mal, dass Liang für seinen Glauben ins Blickfeld der Verfolger geriet. Er wurde 2008 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Freilassung wurde er wiederholt von der Polizei zu Hause belästigt. Er war gezwungen, seinen Wohnort zu verlassen, um der ständigen Belästigung zu entgehen. Doch wurde er nun wieder gefangen genommen und verurteilt.

Liu Yanmei zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie die Öffentlichkeit zum Prozess gegen Falun-Gong-Praktizierende eingeladen hatte

Die Pekingerin Liu Yanmei wurde am 27. Juli 2017 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Ankündigungen verteilt und Personen gebeten hatte, an einem öffentlichen Prozess gegen Falun-Gong-Praktizierende teilzunehmen.

Lius Anwalt machte während ihres Prozesses am 6. Juli 2017 geltend, dass die Einladung zu einer öffentlichen Anhörung kein Verbrechen sei. Jedoch war ihre Familie bestürzt, als sie hörte, dass die Staatsanwaltschaft Liu ihr anlastete, in den Jahren 2014 und 2015 Materialien über Falun Gong in der Öffentlichkeit verteilt zu haben. In der Vergangenheit hatte die Staatsanwaltschaft Festnahmen für diese Anklagen nicht genehmigt.

Laut ihrem Anwalt wurde Liu während der Haft brutal gefoltert; Wärter als auch Strafgefangene schlugen sie. Ihre Körper war mit Wunden und Prellungen übersät. Ein Großteil ihrer Haare war herausgezogen worden und ihre Kopfhaut war verletzt.

Zehn Praktizierende wegen Enthüllung der Verfolgung von Falun Gong verurteilt

Am 18. Juli 2017 wurden zehn Falun-Gong-Praktizierende in der Provinz Jilin verurteilt, weil sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatten. Ihre Haftstrafen reichten von einem Jahr bis zu sieben Jahren. Neun der Praktizierenden wurden mit einer Geldstrafe von je 10.000 Yuan (ca. 1.300 EUR), die anderen mit einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (ca. 6.500 EUR) [1] belegt.

Die ersten Gerichtsverhandlungen fanden am 24. März 2017 statt. Das Gericht erlaubte den Praktizierenden nicht, eigene Anwälte zu engagieren, sondern ernannte Rechtsanwälte. Diese Anwälte plädierten gemäß den behördlichen Anordnungen auf schuldig.

Die Polizei hatte die zehn Praktizierenden monatelang überwacht, bevor sie sie am 21. und 22. September 2016 innerhalb von 12 Stunden verhaftet wurden.

Vollständige Liste verurteilter Praktizierender (PDF):http://addba310fd6ea7e82489-db128fd7ed9b7bd30a3c6dfbb65b27cd.r13.cf1.rackcdn.com/Reports/355661-falun-gong-sentenced-july-2017.pdf

Frühere Berichte:

Erstes Halbjahr 2017: 575 Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/11/128617.html

Mai 2017: Weitere 78 gemeldete Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/16/128025.html

[April] 117 neue Fälle, bei denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/18/127727.html

März 2017: 110 Fälle von Falun Gong-Praktizierenden, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/22/126483.html

Februar 2017: 72 Verurteilungen wegen ihres Glaubens an Falun Gonghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/20/126121.html

Aktualisierte Meldung: Weitere 137 Falun Gong-Praktizierende wurden bis Januar 2017 zu Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/5/125967.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- EUR.