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Gute Argumente des Verteidigers, Forderung nach Freispruch für inhaftierte Falun-Gong-Praktizierende

12. Dezember 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Liaoning

(Minghui.org) Die 71-jährige Xu Xiuyun aus Jinzhou ist vor kurzem angeklagt worden, „den Gesetzesvollzug untergraben zu haben“ [1].

Xu verdankt Falun Gong, dass sie von Arthritis und anderen kräftezehrenden Krankheiten genesen ist. Aus diesem Grund kann nichts sie davon abhalten, anderen Menschen zu berichten, das Falun Gong nicht so ist, wie die staatliche Propaganda beschreibt.

Festnahme, Freilassung und Hausarrest

Am 29. Juni 2014 wurde sie das erste Mal verhaftet, weil sie DVDs mit Informationen über Falun Gong verteilt hatte. Die Beamten Yang Guang und Huang Jian wollten sie ins Untersuchungsgefängnis sperren, mussten sie jedoch freilassen, weil sie laut einer Untersuchung den Aufnahmekriterien nicht entsprach. Danach tauchten jedoch mehrmals Beamte bei ihr zuhause auf. Sie versuchten, sie dazu zu bringen, einige Dokumente zu unterschreiben, damit sie ihren Fall bei der örtlichen Staatsanwaltschaft einreichen konnten.

Xu weigerte sich beständig, der Forderung nachzukommen und hörte nichts mehr von der Polizei, – bis zum August 2016, als man sie für ein Jahr unter Hausarrest stellte. An einem Tag im August 2017 ging sie hinaus, um die Menschen über Falun Gong zu informieren und wurde in Gewahrsam genommen. Die Polizei beschuldigte sie, die Bedingung für den Hausarrest verletzt zu haben.

Der Prozess

Xu stand am 22. November 2017 vor dem Bezirksgericht Linghe. Sie beantragte, dass alle Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas aus ihrem Prozess ausgeschlossen werden. Richter Zhang Xufang lehnte ihren Antrag sofort ab.

Xus Anwalt wies darauf hin, dass per Gesetz nur der Gerichtspräsident befugt sei, Entscheidungen über Ablehnungsanträge zu treffen. Richter Zhang signalisierte, dass die Anhörung weitergehen solle.

Der Staatsanwalt beschuldigte Xu, Artikel 300 des Strafgesetzbuches verletzt zu haben, der besagt, dass jemand, der eine Sekte benutzt, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, höchstmöglich bestraft werden sollte. Der Anwalt plädierte auf nicht schuldig und widerlegte die Anklage.

Ausführungen des Anwaltes zum Fall Xu

Da der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen hat, das Falun Gong als Sekte bezeichnet, habe der damalige Parteivorsitzende Jiang Zemin im November 1999 die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und das Oberste Volksgericht angewiesen, eine gesetzliche Interpretation des Artikels 300 herauszugeben. Diese legte fest, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, höchstmöglich bestraft werde, erklärte der Anwalt.

Eine neue gesetzliche Interpretation, die die von 1999 ersetzt, sei jedoch mit dem 1. Februar 2017 in Kraft getreten. Diese erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass eine Anklage gegen jemanden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf solider rechtlicher Grundlage basieren muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong zur Sekte erklärt, fehle der Anklage gegen Xu die rechtliche Grundlage, so der Anwalt weiter.

Auch gab er an, dass es keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände gebe, wie es das Gesetz fordert. Er wandte sich weiter dagegen, dass die Staatsanwaltschaft Xus letzte Verhaftung zusammen mit ihrer Verhaftung im Jahr 2014 in einen Topf wirft. Er konterte, dass die beiden Verhaftungen als zwei getrennte Fälle behandelt werden sollten, da die Polizei Xu zwischen Juni 2014 und August 2016 nicht über den Status ihres Falls informiert habe. Daher hätte ihre Verhaftung von 2014 als abgeschlossen betrachtet werden müssen, ohne dass sie angeklagt worden wäre.

Forderung nach Freispruch – Vertagung der Sitzung

Der Staatsanwalt empfahl eine hohe Bestrafung für Xu und verwies auf die einjährige Zwangsarbeit, die sie ableisten musste, weil sie sich weigerte, auf ihren Glauben an Falun Gong zu verzichten. Der Anwalt entgegnete, dass seine Mandantin wegen der Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit niemals hätte festgenommen werden dürfen. Er verlangte ihren Freispruch.

Richter Zhang vertagte die Sitzung, ohne ein Urteil zu fällen. Xu befindet sich weiterhin im Untersuchungsgefängnis der Stadt Jinzhou, wo sie seit ihrer Festnahme an Bluthochdruck und Brustschmerzen leidet.


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.