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Shenzhen: Zwei Experten vor Gericht, weil sie Falun Gong praktizieren

15. Dezember 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Shenzhen, China

(Minghui.org) Die beiden Falun-Gong-Praktizierenden Feng Shaoyong und Chen Zeqi aus der Stadt Shenzhen wurden kürzlich unter Anklage gestellt, dass sie Artikel 300 des Strafgesetzes verletzt hätten. Dieser Artikel besagt, dass diejenigen, die eine Sektenorganisation benutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, im größtmöglichen Umfang strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Die drei Verteidiger, die Feng und Chen vertreten, argumentierten, dass den Staatsanwälten die Rechtsgrundlage in Bezug auf Artikel 300 fehle, um ihre Mandanten zu belasten. Der Volkskongress (das Gesetzgebungsorgan Chinas) habe niemals ein Gesetz erlassen, das Falun Gong als „Sekte“ betrachtet. Somit sei Artikel 300 nicht auf diesen Fall anwendbar.

Feng und Chen sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie beantragten Freispruch, aber der Vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu fällen.

Einer der Anwälte sagte nach der Anhörung: „Heute habe ich wirklich schreckliche Angst bekommen. Ich kann nicht glauben, dass das Gericht Falun-Gong-Praktizierende so behandelt. Ich bin auch ein gläubiger Mensch, und das könnte mir in der Zukunft auch passieren.“

Feng und Chen befinden sich seit ihrer Verhaftung am 24. September 2016 im Untersuchungsgefängnis Longgang.

Details der Verhandlung

Mehrere Dutzend Agenten patrouillierten am frühen Morgen des 1. Dezember 2017 beim Bezirksgericht Longgang. Sie überprüften die Identität der Passanten und derjenigen, die an dem Prozess gegen Feng und Chen teilnehmen wollten. Falun-Gong-Praktizierenden wurde der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt.

Fengs Frau, seine ältere Schwester und ein weiterer Verwandter waren anwesend. Chens Familie hatte es nicht geschafft. Fengs Schwester bemerkte, dass ihr Bruder ganz dünn geworden war.

Chen ging unsicher und sprach mit sehr leiser Stimme. Er war während seiner Verhaftung in die Brust geschlagen worden. Einmal hatte er seiner Familie erzählt, dass er unter zunehmenden Schmerzen im Brustkorb litt.

Beide Männer waren in Handschellen und barfuß und sahen extrem blass aus.

Der Vorsitzende Richter Wang Xiaobo eröffnete die Anhörung mit der Frage, ob es einen Antrag auf Ablehnung [eines Richters etc.] gäbe. Die Anwälte forderten, dass sich Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas von sich aus aus dem Prozess zurückziehen sollten. Der Richter ignorierte sie und signalisierte, dass die Anhörung fortgesetzt werden solle.

Richter Wang und sein Stellvertreter Su Xiaodong unterbrachen die Anwälte jedes Mal, wenn diese Falun Gong, das Gesetz, Menschenrechte oder spirituellen Glauben erwähnten.

Die Anwälte waren empört und stellten die Frage, wie sie es vermeiden sollten, Falun Gong zu erwähnen, wenn ihre Mandanten wegen ihres Glaubens an Falun Gong angeklagt wurden.

Die Staatsanwälte Xiao Yulian und Chen Shufen hatten in der Anklageschrift geschrieben, dass es fünf Zeugen der Anklage gebe. Keiner von ihnen war jedoch anwesend, um sich der Befragung zu stellen. Die Staatsanwälte konnten auch keine Originale ihrer angeblichen Beweise gegen Feng und Chen vorlegen.

Sie behaupteten, dass Feng, der einen Doktortitel im Fachbereich Telekommunikation hat, beabsichtigte, etwas Schlechtes mit seinem Hochschulabschluss zu tun. Für diese Behauptung konnte sie jedoch keine Beweise vorlegen und konnte auch nicht stichhaltig darlegen, welchen Schaden Feng angerichtet habe.

Xiao und Chen, die Staatsanwälte kamen dann auf Gegenstände zu sprechen, die von Fengs Haus und Büro beschlagnahmt wurden, darunter sein Computer, ein Flash-Laufwerk, ein Computer-Motherboard und elektronische Geräte. Sie behaupteten, dass diese Gegenstände Beweise dafür seien, dass Feng das Gesetz gebrochen habe. Die Rechtsanwälte konterten, dass alle diese Gegenstände entweder Fengs rechtmäßige Besitztümer seien, oder seiner Firma gehörten. Niemandem sei durch sie Schaden zugefügt worden, und auch sei damit nicht der „Gesetzesvollzug unterminiert“ worden.

Während der Pause wurden zwei Justizbeamte beauftragt, jedem Anwalt zu folgen, der zur Toilette ging.

Nach der Pause sagte Fengs Frau zu seiner Verteidigung aus. Sie berichtete, wie ihr Mann, der die Set-Top-Boxen erfunden hat, die heute in den chinesischen Haushalten weit verbreitet sind, zahlreiche Menschen, die ihn bestechen wollten, abgewiesen habe. Das läge daran, dass er durch die Kultivierungspraktik Falun Gong gelernt habe, ein aufrichtiger Mensch zu sein. Sie könne nicht verstehen, warum ein so edler Mensch wegen seines Glaubens verfolgt wird. Besonders schmerzhaft sei für sie auch, wie traumatisiert ihre Tochter war. Das junge Mädchen wage seit der Verhaftung ihres Vaters nicht, nachts das Licht auszuschalten. Jedes Mal, wenn sie einen Polizisten oder ein Polizeiauto sehe, klammere sie sich angstvoll an ihre Mutter.

Am Ende der Anhörung sagten Feng und Chen in eigener Sache aus.

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