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Guangdong: Mutter und Tochter Zutritt zu Verhandlung eines Praktizierenden verwehrt, während Fremde die Zuschauerbänke füllen

15. Dezember 2017 |   Von einem Minghui Korrespondenten in der chinesischen Provinz Guangdong

(Minghui.org) Ein Lehrer aus der Stadt Lechang wurde vor Gericht gestellt, weil er sich weigert, Falun Gong zu widerrufen. Die spirituelle Disziplin wird von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt. Seine Frau und Tochter durften den Gerichtssaal nicht betreten, während zwei dutzend Fremde der Verhandlung beisaßen.

Liang Jianjun, 49, lehrte seit mehr als 20 Jahren an der Berufsschule Lechang. Am 25, Mai 2017 wurde er an seinem Arbeitsplatz verhaftet und am 7. November vor Gericht gestellt.

Li Weizhong ist der Leiter der örtlichen Staatssicherheit. Er führte die Verhaftung und Wohnungsdurchsuchung von Liang zusammen mit seinen Beamten Yan Jun, Han Zhen und Wu Zhiyong durch. Außerdem patrouillierten sie im Gericht. Dort waren ebenfalls anwesend Huang Xuebin, Li Genquan und Liu Lan vom örtlichen Büro 610. Diese außerrechtliche Behörde hat die Aufgabe, Falun Gong auszulöschen und erhielt die Befugnis, sich über das Justizsystem hinwegzusetzen.

Die erwähnten Agenten brachten Menschen an, die sich auf der Straße vor dem Gericht aufstellen sollten. Man hörte sie sagen, dass sie da waren, um ihre Unterstützung für die Verhandlung zu zeigen.

Mehr als zwei Dutzend von ihnen ging hinein, während der Rest kurz vor Verhandlungsbeginn wegging.

Liangs Ehefrau und Tochter durften nicht zur Verhandlung hinein. Seine Frau wurde viele Male von der Polizei eingeschüchtert, weil sie versuchte, die Freilassung ihres Mannes zu erreichen. Richter Qiu Huihua genehmigte, dass drei Verwandte bei der Verhandlung dabei sein durften. Ein Verwandter schaffte es nicht rechtzeitig, und so ging ein anderer Verwandter hinein.Er wurde auf Anweisung von Richter Qiu hinausgejagt.

Staatsanwalt Qiu Weijing (nicht mit Richter Qiu Huihua verwandt) fragte, ob Liang während des Verhörs gefoltert worden war. Liang bestätigte das und sagte aus, dass die Polizisten gedroht hatten, seine Frau zu verhaften, falls er nicht mit ihnen zusammenarbeitete.

Staatsanwalt Qiu sagte: „Sie haben keine Beweise, um gegen die Polizisten auszusagen!“

Ein Anwalt von Liang entgegnete: „Es gibt eine Videoaufzeichnung von dem Polizeiverhör von Liang.“

Staatsanwalt Qiu antwortete nicht.

Liang sagte zu seiner Verteidigung aus und seine beiden Anwälte plädierten für ihn auf nicht-schuldig.

Staatsanwalt Qiu klagte Liang an, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben. Dieser besagt, dass derjenige die Höchststrafe erhalten solle, der eine Sekte verwendet, um die Staatsgewalt zu unterminieren.

Die Rechtsanwälte argumentierten, dass der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Instanz) niemals Falun Gong als „Sekte“ bezeichnet hat. Deshalb hatte das ehemalige Staatsoberhaupt Jiang Zemin dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 aufgetragen, eine gesetzlich verankerte Interpretation von Artikel 300 herauszugeben. Laut dieser sollte jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, mit der Höchststrafe belegt werden.

Eine neue gesetzlich verankerte Interpretation trat am 1. Februar 2017 in Kraft. Die neue Interpretation erwähnte Falun Gong mit keinem Wort. Stattdessen betonte sie, dass jegliche Anklage wegen einer Beteiligung an einer Sekte auf soliden rechtlichen Grundlagen stehen muss. Weil kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, war die Anklage gegen Liang grundlos.

Richter Qiu vertagte die Verhandlung ohne ein Urteil zu verkünden. Nach der Verhandlung sprachen die beiden Rechtsanwälte mit ihm. Er sagte, dass das rechtliche Ergebnis erst ungefähr drei Monate später bekannt gegeben würde.

Liang befindet sich weiterhin in der Haftanstalt Sangongli.