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37 Falun-Dafa-Praktizierende im Oktober 2017 wegen ihres Glaubens verurteilt

2. Dezember 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in China

(Minghui.org) Mindestens 37 Falun-Gong-Praktizierende wurden von den Justizbehörden des kommunistischen Regimes in China im Oktober 2017 wegen ihres Glaubens verurteilt – so die von Minghui.org gesammelten Informationen.

Außerdem wurden im Oktober 2017 Minghui 26 Urteile gemeldet, die bereits zwischen Januar und September 2017 verkündet worden waren.

Auf der Liste mit diesen 63 neu bestätigten Fälle steht die Provinz Liaoning mit 17 Urteilen an erster Stelle, gefolgt von der Provinz Shandong mit zehn Fällen. In Peking, der Provinz Hebei, der Provinz Sichuan und der Provinz Hubei gab es jeweils fünf Verurteilungen. Die restlichen Urteile wurden in acht weiteren Provinzen verhängt.

Die 63 Verurteilungen im Oktober, nach Provinzen aufgeteilt

Sechzehn Praktizierende wurden von den Gerichten mit einer Geldstrafe von insgesamt 190.000 Yuan (ca. 24.170 €) belegt und von der Polizei zur Zahlung von 36.000 Yuan (ca. 4.580 €) erpresst.

In einem Fall belegte das Gericht Li Honglei und ihre Schwiegermutter Qiu Qinghua (beide aus Qingdao, Provinz Shandong) mit einer Geldstrafe von jeweils 40.000 Yuan [1]. Die Frauen Li und Qiu wurden zu vier Jahren bzw. drei Jahren Gefängnis verurteilt, nur weil sie Falun Gong praktizieren.

Rechtsanwälte: Keine Rechtsgrundlage für Verfolgung

Die meisten verurteilten Praktizierenden wurden vor Gericht von Anwälten verteidigt. Die Anwälte bezogen sich alle auf die Illegalität der Verfolgung. Ihr Argument: kein Gesetz in China kriminalisiere Falun Gong. Sie brachten auch vor, dass ihren Mandanten zum Praktizieren von Falun Gong die Glaubensfreiheit gewährt werden müsse.

Das chinesische Gerichtssystem verurteilt Praktizierende unter Anwendung von Artikel 300 des Strafgesetzbuches mit der Anklage, dass sie „eine Sekte benutzen, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“.

Da der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen hat, das Falun Gong als „Sekte“ einstuft, wies der damalige Vorsitzende der Kommunistischen Partei, Jiang Zemin, den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft an, im November 1999 eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 herauszugeben. Diese Auslegung forderte, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder bewirbt, in vollem Umfang strafrechtlich verfolgt werden solle.

Am 1. Februar 2017 kam jedoch eine neue Gesetzesinterpretation heraus, die die Fassung von 1999 ablöste. Die neue Auslegung erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass eine Anklage wegen der Beteiligung an einer Sekte auf soliden rechtlichen Grundlagen beruhen müsse. So fehlt der Anklage gegen Falun-Gong-Praktizierende die Rechtsgrundlage.

Lehrerin mit gefälschten Beweisen zu drei Jahren Haft verurteilt

Sun Yanhuan, eine 58-jährige Lehrerin aus Jiamusi, Provinz Heilongjiang verurteilte man am 19. Oktober 2017 zu drei Jahren Haft.

Sun verhaftete man erstmals am 24. Dezember 2015, ließ sie dann aber bald gegen Kaution wieder frei. Die Polizei forderte sie unter einem Vorwand dazu auf, am 8. November 2016 für ein Gespräch zur Polizeiwache zu kommen. Dort wurde sie dann erneut verhaftet. Seither hält man sie im Untersuchungsgefängnis Jiamusi fest.

Sun Yanhuan

Während ihrer beiden Anhörungen vor dem Bezirksgericht Dongfeng am 27. September und 16. Oktober 2017 argumentierten Suns Anwälte wie oben ausgeführt: Sie konstatierten, dass eine Rechtsgrundlage für die Anklage fehle.

Sun machte auch in Bezug auf die gefälschten Beweise der Polizei eine Aussage. Unter anderem ging es um „500 Exemplare Literatur über Falun Gong“, die sie nie besaß, sowie eine gefälschte Aussage, die sie nicht unterschreiben wollte. Dennoch wurde diese später in ihre Fallakte aufgenommen.

Ein weiteres Beweismittel, das verwendet wurde, um Sun vor Gericht anzuklagen, war, dass sie im Oktober 2015 an einem Berufungsverfahren vor dem Oberen Provinzgericht teilgenommen haben soll. Sun argumentierte, dass sie zum Obersten Gericht in Harbin gegangen war, um die illegale Inhaftierung von Falun-Gong-Praktizierenden in einer lokalen Gehirnwäsche-Einrichtung zu melden. Sie habe dort bekannt machen wollen, wie das örtliche Gericht rechtliche Verfahren verletzt hatte, als es die Praktizierenden vor Gericht stellte. Es sei ihr verfassungsmäßiges Recht, gegen die Verletzung gesetzlicher Rechte Berufung einzulegen, betonte Sun.

Drei Tage nach dem Prozess verkündete der Richter das Urteil: drei Jahre Haft.

Pekinger Lehrer zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er Strafanzeige gegen den Ex-Staatschef erstattet hatte

Li Lanqiang

Li Lanqiang, 53, ehemaliger Mathematiklehrer der Mittelstufe, wurde am 27. Oktober 2017 vom Bezirksgericht Fangshan zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Partei, erstattet hatte. Jiang Zemin hatte 1999 die Verfolgung von Falun Gong befohlen.

Vor seiner letzten Verurteilung war Li bereits zweimal zu jeweils vier Jahren Haftstrafe in Zwangsarbeitslagern verurteilt worden. Seine Frau wurde zur Scheidung gezwungen. Sein Vater starb aufgrund des enormen Stresses, den die Verfolgung mit sich brachte.

Li reichte seine Strafanzeige gegen Jiang am 2. August 2015 beim Obersten Volksgerichtshof ein und hoffte, damit auf die Verfolgung aufmerksam zu machen.

Als Vergeltung durchsuchte die Polizei sein Haus und verhaftete ihn am 20. April 2016. Bald darauf wurde er angeklagt und darüber informiert, dass er vor Gericht gestellt würde.

Seine erste Anhörung am 13. Oktober 2016 wurde innerhalb von 10 Minuten vertagt, als er forderte, dass der Richter und andere Beamte wegen Befangenheit abgelehnt werden sollten. Nach der zweiten Anhörung am 9. Februar 2017 schockte man ihn mit elektrischen Schlagstöcken.

Während seiner dritten Anhörung im März konnten seine Anwälte ihre Verteidigungsargumente über die Illegalität der Verfolgung vortragen. Sie konnten vorbringen, dass die bei ihm zu Hause beschlagnahmten Materialien über Falun Gong nicht als Beweismittel gegen ihn verwendet werden könnten, da sie seine rechtmäßigen Besitztümer seien und niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn „den Gesetzesvollzug unterminiert“ hätten.

Der Richter vertagte die dritte Verhandlung ohne Urteil. Am 27. Oktober 2017 informierte das Gericht den Anwalt darüber, dass Li zu drei Jahren Haft verurteilt worden war.

Arzt aus Chongqing wegen Weitergabe von Informationsmaterial zu zwei Jahren verurteilt

Kang Hong, 49, aus Chongqing, wurde im Oktober vom Bezirksgericht Jiulongpo zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er Material über Falun Gong verteilt hatte.

Kang war am 28. Oktober 2016 verhaftet worden, als er die Materialien verteilte. Seitdem war er im Untersuchungsgefängnis Huayan inhaftiert.

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 wurde Kang wiederholt verhaftet und wegen seines Glaubens zu Zwangsarbeitslagern und Gefängnisstrafen verurteilt. Während einer vierjährigen Haftstrafe zwang man ihn, schwere Arbeit zu verrichten. Er wurde geschlagen und Elektroschocks und anderen Formen der Folter ausgesetzt. Man verabreichte ihm gewaltsam nervenschädigende Medikamente.

Frau aus Liaoning wegen Schreiben eines Briefes an die Polizei zu Haftstrafe verurteilt

Han Qing, eine 46-jährige Lehrerin aus der Stadt Shenyang, wurde im Oktober 2017 zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Grund war, dass sie einen Brief an die Polizei geschrieben und sie darin aufgefordert hatte, sich nicht mehr an der Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime zu beteiligen.

Han wurde erstmals am 3. November 2016 verhaftet, weil sie Kalender mit Informationen über Falun Gong verteilt hatte. Am 9. Dezember ließ man sie gegen Kaution frei.

Anfang April 2017 schrieb Han einen Brief an die örtliche Polizei, in dem sie ihre persönlichen Erfahrungen mitteilte, dass sich ihre Gesundheit durch das Praktizieren von Falun Gong verbessert habe. In dem Schreiben versuchte sie auch, die Polizei davon zu überzeugen, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen.

Daraufhin rief sie Zhao Wei den stellvertretenden Leiter des örtlichen Staatssicherheitsbüros an und forderte ihn auf, ihre persönlichen Gegenstände zurückzugeben. Die Beamten hatten sie während der Verhaftung im November bei ihr zu Hause beschlagnahmt, einschließlich Computer, Lehrbücher und Unterrichtspläne.

Zhao forderte sie auf, ihn bei der örtlichen Polizei zu treffen. Han ging am 5. April dorthin, wurde jedoch in dem Moment, in dem sie ankam, in den Verhörraum geschleppt.

Zhao erklärte ihr, dass man sie auf Befehl seines Vorgesetzten Li Wei, dem Leiter des örtlichen Staatssicherheitsbüros, wieder in Gewahrsam nehmen müsse, weil sie diesen Brief an die Polizei geschrieben habe.

Anfang November wurde bekannt, dass Han vom Bezirksgericht Liaozhong zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Sie hat jetzt Berufung eingelegt.

Frühere Berichte:

60 Falun-Gong-Praktizierende im September 2017 wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/15/129615.html

August 2017: 36 Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/13/129589.html

61 Falun-Dafa-Praktizierende im Juli 2017 wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/7/129548.html

Erstes Halbjahr 2017: 575 Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/11/128617.html

Mai 2017: Weitere 78 gemeldete Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/16/128025.html

April: 117 neue Fälle, bei denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/18/127727.html

März 2017: 110 Fälle von Falun Gong-Praktizierenden, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/22/126483.html

Februar 2017: 72 Verurteilungen wegen ihres Glaubens an Falun Gonghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/20/126121.html

Aktualisierte Meldung: Weitere 137 Falun Gong-Praktizierende wurden bis Januar 2017 zu Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/5/125967.html


[1] Das sind umgerechnet ca. 5.087 €. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €