Gefängnisfolter lähmt 60-Jährige Frau – sie muss durch Besucherraum zum Anwalt kriechen

(Minghui.org) Die 60-jährige Li Haiyan wurde wegen ihres Glaubens inhaftiert. Im Gefängnis ließ man sie über einen Monat lang an Händen und Füßen gefesselt. Dadurch entstanden Verletzungen, die zu einer schwerwiegenden Lähmung ihres Körpers führten.

Um ihren Anwalt zu treffen, musste sie durch den Besucherraum kriechen. Zur Verhandlung brachte man sie in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal. Sie stand unter der Anklage „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1].

Li ist wohnhaft in der Stadt Kunming. Am 16. Juni 2017 wurde sie im Bezirk Tonghai verhaftet, da jemand sie angezeigt hatte, als sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilte.

Die Wärter im Untersuchungsgefängnis Hongtaqu ließen Li über einen Monat lang an Händen und Füßen gefesselt. Danach konnte sie nicht mehr alleine stehen und gehen. Ihr Anwalt wollte sie mehrmals besuchen, er wurde jedoch immer wieder weggeschickt. Die Leitung des Untersuchungsgefängnisses gab später zu, dass sie Lis Behinderung verheimlichen wollte. So musste der Anwalt mitansehen, wie Li durch den Besucherraum kroch, niemand war da, der ihr zur Hilfe kam.

Li stand am 3. November vor Gericht. Im Rollstuhl sitzend verteidigte sie sich selbst. Sie erzählte, wie durch das Praktizieren von Falun Gong vor zwei Jahren ihre Augenprobleme und andere Krankheiten heilten, was bis dahin keine medizinische Behandlung geschafft hatte. Sie wurde gesund und konnte wieder zur Arbeit gehen.

Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig und betonte, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong für illegal erklärt. Auch sagte er, dass das Verteilen von Informationsmaterial über Falun Gong durch seine Mandantin niemanden geschadet habe, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben habe.

Er sagte auch gegen die Wärter aus, die die Schuld an der Behinderung seiner Mandantin trugen. Er forderte die sofortige Freilassung seiner Mandantin.

Der Vorsitzende Richter verurteilte Li jedoch am 6. November zu einem Jahr Gefängnis. Li hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.