Provinz Liaoning: Mann darf seine inhaftierte Frau nicht besuchen

(Minghui.org) Ein Bürger der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang reiste 900 km nach Shenyang (Provinz Liaoning), weil er seine Frau besuchen wollte, die derzeit wegen ihres Glaubens im dortigen Frauengefängnis eingesperrt ist. Er durfte sie jedoch nicht sehen.

Wen Ying war am 28. Juni 2016 verhaftet worden, als sie gerade in Dalian (Provinz Liaoning) bei ihrem Kind auf Besuch war. Sie wurde verfolgt, weil sie das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgeben wollte.

Wen stand am 22. Februar 2017 vor Gericht und wurde am 31. März zu sieben Jahren Gefängnis und 10.000 Yuan [1] verurteilt. Ihre Berufung wurde am 16. August abgelehnt und man brachte sie am 21. November ins Frauengefängnis der Provinz Liaoning. Sie wartet derzeit auf eine Antwort auf ihren Antrag, ihren Fall zu überdenken.

Wens Mann erhielt am 5. Dezember einen Anruf von einem Gefängniswärter, der wollte, dass er seine Frau überredet, die Gefängnisregeln zu befolgen, ihre Schuld einzugestehen und ihren Antrag zurückzunehmen. Er antwortete, dass seine Frau immer eine gute Ehefrau, Mutter und Schwiegertochter gewesen sei und dass sie keine Verbrechen begangen habe, indem sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe. Als der Wärter das hörte, sagte er ihm, dass es für seine Frau keine Haftverkürzung oder Familienbesuche geben würde.

Wens Mann fuhr am 11. Dezember zum Gefängnis. Einer der Wärter schimpfte ihn aus: „Wir haben Ihnen gesagt, dass Sie sie nicht besuchen können. Warum sind Sie dann hier? Sie hat Falun Gong noch nicht aufgegeben.“

Er erwiderte: „Ich bin weit gereist, um hierher zu kommen. Ich habe meine Frau nicht mehr gesehen, seit sie vor anderthalb Jahren verhaftet wurde.“

Die Wärter lehnten einen Besuch dennoch ab und behaupteten, dass es ihren Geisteszustand stören würde, wenn sie ihre Familie im Gefängnis sehen würde.

Wens Mann entgegnete, dass per Gesetz allen Familienmitgliedern erlaubt sei, ihre Angehörigen im Gefängnis zu sehen.

Ein Wärter antwortete: „Wir haben hier unsere eigenen Regeln. Falun-Gong-Praktizierende dürfen ihre Familien nicht sehen, wenn sie sich weigern, ihren Glauben aufzugeben.“

Der Mann fragte, wie die Regeln eines Gefängnisses das Gesetz außer Kraft setzen könnten. Aber die Wärter gingen, ohne ihm zu antworten.

Danach stieß der Mann auf einen Abteilungsleiter und fragte ihn, warum seine Frau kein Konto erhalten habe, auf das er Geld einzahlen könne. Dieser erklärte, dass es seitens der Bank Probleme gegeben hätte, die die Einrichtung von Konten für einige neu aufgenommene Häftlinge verzögert hätten. Aber nach Angaben von Familienmitgliedern anderer Falun-Gong-Praktizierender, die inhaftiert waren, hatte das Gefängnis die Einrichtung eines Kontos für Praktizierende absichtlich aufgeschoben, damit sie kein Geld hatten, um tägliche Bedarfsartikel zu kaufen.

Wens Mann kehrte am Nachmittag ins Gefängnis zurück und bat um einen Besuch beim Gefängnisdirektor. Der Wärter des Bürobereichs behauptete, dass das Büro des Direktors nicht hier sei und verwies ihn an die Empfangsdame in der Lobby zurück.

Diese schrieb den Namen des Mannes in das Besucherbuch und sagte: „Ich habe meinen Job erledigt, indem ich Sie angemeldet habe, und es hat nichts mit mir zu tun, dass Sie Ihre Frau nicht sehen dürfen.“

Frühere Berichte:

Frau beantragt Wiederaufnahme ihres Falles, nachdem Berufungsgericht Schuldspruch aufrechterhält (Provinz Liaoning)http://de.minghui.org/html/articles/2017/11/18/129662.html

Berufung eingelegt gegen Urteil zu Gefängnisstrafe – Hauptinformationen fehlen in der Fallaktehttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/1/128520.html

Falun Gong-Praktizierende soll wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt werdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/8/30/122359.html

Provinz Liaoning: An einem Tag 101 Personen festgenommenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/7/24/121929.html


[1] Das sind ungefähr 1.300 Euro. Im Vergleich dazu: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.