Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

Gefängnis verweigert krebskranker Lehrerin Haftaussetzung für ärztliche Behandlung

31. Dezember 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Sichuan

(Minghui.org) Eine Bewohnerin von Chengdu, die wegen ihres Glaubens inhaftiert ist, kämpft gegen ihre Krebserkrankung. Doch die Behörden weigern sich, ihr Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung zu gewähren. Sie drohten sogar, ihren Körper sofort einäschern zu lassen, falls sie im Gefängnis sterben sollte.

Yan Hongmei, eine Kunstlehrerin an der Grundschule Tianshui, war am 4. August 2014 verhaftet worden, weil sie mit ihren Schülern über Falun Gong gesprochen hatte. Sie stand am 7. März 2015 vor Gericht und wurde vier Tage später zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Berufungsgericht lehnte ihre Berufung kurz danach ab, ohne eine neue Anhörung abzuhalten oder ihren Anwalt zu konsultieren, wie vom Gesetz gefordert.

Während ihrer Haft im Frauengefängnis Longquan verschlechterte sich Yans Gesundheit. Sie erhielt die Diagnose Krebs, aber keine entsprechende Behandlung. Als sich ihr Zustand weiter verschlechterte, brachten Wärter sie am 2. September 2017 ins Gefängniskrankenhaus.

Yans Ehemann hatte sich 2012 von ihr scheiden lassen, weil er sich Sorgen darüber machte, dass sie wegen ihres Glaubens verhaftet werden könnte. Ihre Eltern wollten sie nach Hause bringen, aber die Gefängnisbehörden verlangten, dass sich das lokale Straßenkomitee des älteren Paares bereit erklärt, Yan nach ihrer Freilassung genau zu überwachen.

Das zuständige Komitee für den derzeitigen Wohnsitz von Yans Eltern weigerte sich jedoch, weil es meinte, dass Yan eine politische Gefangene sei. Das Straßenkomitee des Heimatortes ihrer Eltern sagte ebenfalls nein, weil es meinte, dass Yan schlimmer sei als ein Mörder.

Weil kein Straßenkomitee bereit war, Yan zu überwachen, lehnte die Gefängnisleitung eine Haftaussetzung ab.

Während Yan weiterhin im Gefängniskrankenhaus bleibt, wurde ihren Eltern gesagt, dass sie ihren Leichnam im Falle ihres Todes nicht verlangen dürften, da das Gefängnis diesen sofort einäschern würde.

Früherer Bericht:

Strafurteil für Grundschullehrerin aus Chengdu in heimlicher Berufungsverhandlung bestätigt – Verteidiger reicht Beschwerde einhttp://de.minghui.org/html/articles/2015/7/12/115856.html