Mann wegen seines Glaubens zu neun Monaten Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Ein Mann war fast sechs Monate lang inhaftiert, bevor er wegen seines Glaubens an Falun Gong vor Gericht gestellt wurde. Er plädierte für nicht schuldig, da er nur sein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Glaubensfreiheit ausgeübt hatte. Sein Anwalt argumentierte, dass die Anklagepunkte unbegründet und die Beweise fehlerhaft seien. Zwei Wochen nach dem Prozess wurde er unter der Anklage „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1] für schuldig befunden und zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Rechtsanwalt weist vor Gericht auf fehlerhafte Beweise der Staatsanwaltschaft und unzulässige Anklagepunkte hin

Gu Rongfeng begann vor 20 Jahren Falun Gong zu praktizieren. Bei seinem Prozess vor dem Gericht der Stadt Jiangyin am 15. November 2017 trug er Handschellen und Fesseln. Der Anwalt legte dar, dass der Zeuge der Staatsanwaltschaft fragwürdig sei, weil die Staatsanwaltschaft es versäumt habe, Beweismittel vorzulegen; außerdem sei die vorgelegte Unterschrift auf einem Dokument undeutlich.

Als Beweis für die Anklage gegen Gu war der Besitz, das Lesen und die Verbreitung von Falun-Gong-Büchern angegeben. Sein Anwalt wies darauf hin, dass man die Bücher und Schriften von Falun Gong, die bei Gu zu Hause beschlagnahmt wurden, nicht als Beweismittel gegen ihn verwenden könne.

Polizei und Staatsanwaltschaft nannten als Rechtsgrundlage zwei Mitteilungen des chinesischen Hauptamts für Presse und Publikation vom Juli 1999, die die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten hatten. Allerdings hat die Regierung das Verbot im Jahr 2011 aufgehoben, so dass es für Praktizierende völlig legal ist, Falun-Gong-Bücher zu besitzen.

Gu wurde beschuldigt, gegen den Artikel 300 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, der besagt, dass jemand, der eine Sekte benutzt, um den Strafvollzug zu untergraben, mit der höchstmöglichen Strafe verurteilt werden sollte.

Der Volkskongress (Chinas Gesetzgebung) hat nie ein Gesetz erlassen, das Falun Gong zur „Sekte“ erklärt. Doch der ehemalige chinesische Staatschef Jiang Zemin wies im November 1999 das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft an, eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 herauszugeben, die es erforderlich macht, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, in vollem Umfang strafrechtlich verfolgt wird.

Am 1. Februar 2017 trat eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft, die die Fassung von 1999 ersetzte. Die neue Interpretation erwähnte Falun Gong nicht mehr und betonte, dass jede Anklage gegen jemanden, der an einer Sekte beteiligt ist, auf solider rechtlicher Grundlage beruhen müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong zur Sekte erklärt, fehlt jeder Anklage gegen Praktizierende die Rechtsgrundlage.

Was den Vorwurf betrifft, Gu sei ein Wiederholungstäter, so argumentierte der Anwalt, dass Gu wegen der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte nicht hätte verfolgt werden dürfen. Seiner früheren Verhaftung fehle demnach ebenso wie der neuen Anklage, die gegen ihn erhoben wurde, die rechtliche Grundlage.

Falsche Verhaftung führt zum Vorwurf des Wiederholungstäters

Bevor Gu 1997 begann, Falun Gong zu praktizieren, hatte er an heftigen Magenproblemen gelitten. Kein Medikament, das im Abhilfe schaffen sollte, hatte letztendlich geholfen. Damals war er spielsüchtig und befand sich in einem laufenden Scheidungsverfahren. Einige Monate, nachdem er Falun Gong zu praktizieren begonnen hatte, verschwanden seine Magenprobleme. Er hörte auf zu spielen und gab das Rauchen und das Trinken von Alkohol auf. Seine Frau blieb bei ihm und unterstützte ihn beim Praktizieren.

Beamte der Polizeiwache Guangruilu in der Stadt Wuxi nahmen Gu am 5. Juni 2017 fest, weil er andere Leute informiert hatte, dass die Verfolgung von Falun Gong falsch ist. Eine Woche später teilte die Polizei seiner Familie mit, dass er entlassen werden würde, wenn die Formalitäten erledigt seien. Am nächsten Tag, dem 13. Juni, kamen Familienangehörige zum ersten Untersuchungsgefängnis der Stadt Wuxi, nur um festzustellen, dass Polizisten der Stadt Jiangyin ihn mitgenommen hatten.

Der Anwalt fand später heraus, dass Gu im Juni 2016 schon einmal von der Polizei der Stadt Jiangyin verhaftet worden war, weil er seinen Mitmenschen von Falun Gong erzählt hatte. Damals durchsuchte die Polizei seine Wohnung und gab seinen Fall an die Staatsanwaltschaft Jiangyin weiter. Der Staatsanwalt wies aber die Klage wegen unzureichender Beweise zurück und ordnete seine Freilassung an. Ungeachtet der Strafrechtsordnung ließ die Polizei ihn im Vorfeld der Verhandlung auf Bewährung frei. 

2017 nahm die Polizei von Jiangyin Gu erneut in Gewahrsam und beschuldigte ihn, gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen zu haben.  Seine Verhaftung im Juni 2017 stellte somit einen zweiten Verstoß gegen die dieselbe angebliche Straftat (Falun Gong zu praktizieren) dar.

Frühere Berichte:

Suzhou Man Back Home Two Weeks after Arresthttp://en.minghui.org/html/articles/2016/9/29/159347.html

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.