Rechtsanwalt: Über Falun Gong zu sprechen, stellt keinen Verstoß gegen das chinesische Gesetz dar

(Minghui.org) Ma Haifang, 38, aus Peking stand am 18. Januar 2017 vor dem Bezirksgericht Shijingshan in Peking. Ma war am 2. August 2016 verhaftet worden, als sie mit Menschen über Falun Gong sprach. Die Polizei durchsuchte ihre Tasche und später ihre Wohnung, wobei die Beamten sich unbefugt Zutritt zur Wohnung verschafften und sie durchwühlten. Dabei konfiszierten sie Falun Gong-Bücher, Computer und einige Flugblätter mit Informationen über Falun Gong.

Mas Rechtsanwalt plädierte im Namen seiner Mandantin auf nicht schuldig. Er betonte in seiner Verteidigungsrede, dass die Materialien, die in ihrem Haus konfisziert worden seien und auch die Dateien auf ihrem Computer nicht gegen das Gesetz verstießen. Ebenso sei es nicht gegen das chinesische Gesetz, Materialien über Falun Gong zu verteilen oder über die Verfolgung zu sprechen.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, dass neben den ungefähr 100 Flugblättern in Frau Mas Tasche und in ihrer Wohnung auf ihrem Computer auch noch Protokolle von Gesprächen gefunden worden seien, die sie mit Menschen über Falun Gong geführt habe.

Ma hatte tatsächlich mit einem Mädchen über Falun Gong gesprochen und das Mädchen sagte vor Gericht gegen sie aus. Ihr Rechtsanwalt hielt dagegen, dass es nicht verboten sei, die Wahrheit über Falun Gong zu verbreiten oder mit dem Mädchen darüber zu sprechen. Er hob außerdem hervor, dass das Mädchen unter 18 Jahre und die Zeugenaussage damit vor Gericht unzulässig sei.

Mas Mutter war die einzige aus der Familie, die an der Verhandlung teilnehmen durfte. Mas Ehemann bekam keine Genehmigung. Ihm wurde der Eintritt verwehrt, weil er ihre Aussage bestätigt hatte und auf dem Schriftweg Stellungnahmen zu ihren Gunsten eingereicht hatte.

Ma wird in der Haftanstalt Shijingshan in Peking festgehalten.