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Forderung nach einer Information vom chinesischen Zentralfernsehen führt zur Festnahme

15. März 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Shanxi, China

(Minghui.org) Am 16. Februar 2017 ist der Falun Gong-Praktizierende Zhang Shuyong aus Shanxi verhaftet worden, weil er von Chinas Zentralfernsehen (CCTV) Informationen zu einem Bericht über Falun Gong angefordert hatte.

Zhang hatte sich am 14. Januar 2017 die Nachricht auf CCTV über die Rede des Präsidenten des Obersten Volksgerichts angesehen. Dieser verleumdete Falun Gong. Viele örtliche Medien zitierten die Rede später in ihren Berichten.

Da es unzureichendes Filmmaterial über den Bericht gab, forderte Zhang gemeinsam mit 18 anderen Praktizierenden CCTV auf, Nachweise für die Rede zu erbringen und die Namen der Personen, die für die Aufzeichnung verantwortlich sind, preiszugeben.

Nach dieser Forderung brach der Polizist Zhang Xiangdong am 16. Februar 2017 in Zhangs Haus ein und nahm ihn fest.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts war Zhang immer noch in Haft und seiner Familie war kein Besuch gestattet.

Besuchsverbot für die Familie

In der Nacht der Verhaftung ging der Polizist Zhang erneut zu Zhangs Wohnung und beschlagnahmte persönliche Dinge wie Computer, Falun Gong-Bücher und Materialien, die mit Falun Gong zu tun haben. Die Polizei informierte seine Familie nicht über Zhangs Aufenthaltsort.

Am nächsten Tag gingen seine Angehörigen zum Untersuchungsgefängnis, um herauszufinden, wo er eingesperrt ist. Sie riefen auch bei der Polizei an, konnten jedoch nichts ausfindig machen. Später wurden sie von einem Polizisten angerufen und darüber informiert, dass er im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Huairen eingesperrt sei.

Die Familie ging direkt dorthin.

Sie suchten nach dem Polizisten Zhang, um eine „Haftbenachrichtigung“ zu fordern. Die verweigerte er jedoch. Er versprach jedoch, dass sie Zhang in drei Tagen besuchen dürften.

Bald schon fanden die Angehörigen heraus, dass die „Drei-Tage-Regel“ nicht teil der „Bestimmungen der Hafteinrichtung“ war, deshalb gingen sie an den nächsten beiden Tagen wieder zum Gefängnis und forderten eine Besuchserlaubnis.

Am dritten Tag, dem 20. Februar, suchte die Familie früh am Morgen die Polizeiwache auf. Eigentlich sollte sich Zhang Xiangdong mit ihnen treffen, doch er war nicht auffindbar. Stattdessen kam jemand anderes, gab ihnen die Haftbenachrichtigung und befahl ihnen, diese zu unterschreiben.

Von den Mitarbeitern des Untersuchungsgefängnisses wurde der Familie erklärt, dass sie für einen Besuch eine Bestätigung der Polizei vorlegen müsse. Die Angehörigen versuchten, Zhang zu erreichen, aber ohne Erfolg.

Zhangs Frau sah keine andere Möglichkeit und erklärte die Situation der Polizeiinspektionsabteilung, doch die Beamten dort ignorierten sie. Später brachte sie die Benachrichtigung zur Staatsanwaltschaft und erhielt die Auskunft, dass diese nicht gültig sei.

Zhangs Mutter blieb den ganzen Morgen vor dem Untersuchungsgefängnis, durfte ihren Sohn jedoch immer noch nicht sehen.

Am Nachmittag verlangte der Polizist Zhang, Zhangs Frau gemeinsam mit dem Leiter des Büros 610 zu treffen. Bei dem Treffen drohte und befahl man ihr, die Haftbenachrichtigung zurückzubringen, um einen weiteren offiziellen Stempel anzubringen. Während des Treffens bestätigte der Polizist, dass Zhang verhaftet worden sei, weil er die Information von CCTV gefordert hatte und dass er 15 Tage lang inhaftiert bleibe. Auch bestätigte er, dass er dem Untersuchungsgefängnis aufgetragen habe, Zhang jeglichen Besuch zu verbieten. Später gab er zu, dass es sich dabei um einen Befehl von höherer Stelle gehandelt habe.

Die Familie engagierte einen Anwalt, doch auch er durfte Zhang nicht besuchen. Die Angehörigen und der Anwalt gingen zur Polizeiinspektionsabteilung, wo jedoch nur dem Anwalt Eintritt gewährt wurde. Die Familie vermutet, dass dem Anwalt gedroht wurde, da das Gespräch sehr lange dauerte.

In den nächsten Tagen suchten die Angehörigen verschieden Stellen auf, doch ohne Erfolg.

Frühere Festnahmen und Inhaftierungen

In den vergangenen 18 Jahren wurde Zhang viele Male vom Büro 610 und von örtlichen Beamten schikaniert. Zu Beginn der Verfolgung wurde er drei Monate lang eingesperrt, nachdem er nach Peking gegangen war, um dort für Falun Gong zu appellieren.

Als er erneut nach Peking ging, verhaftete man ihn und sperrte ihn für weitere zwei Monate ein. Während der Olympischen Spiele 2008 wurde er einen Monat lang rund um die Uhr überwacht.