Polizei schikaniert während Verhandlung die Angehörigen außerhalb des Gerichts

(Minghui.org) Am 18. Januar 2017 fand im Bezirksgericht Pingdu von Shandong die zweite Anhörung von Zhang Xiumei, 68, statt. Die Falun Gong-Praktizierende wurde angeklagt wegen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“. Dieser Paragraph 300 des chinesischen Strafgesetzbuches wird vom kommunistischen Regime Chinas oft benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Ungefähr ein Dutzend Falun Gong-Praktizierende sowie ihre Verwandten, die außerhalb des Gerichts warteten, wurden von den Polizisten schikaniert.

Zhang war im September 2016 verhaftet worden, als sie auf dem Bauernmarkt mit anderen Menschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Polizisten brachten sie zum Untersuchungsgefängnis Pudong, durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten zwei große Taschen mit Informationsmaterial über Falun Gong. Das erste Mal stand Zhang am 22. Dezember 2016 vor Gericht. Anwälte verteidigten ihre Unschuld, doch das Gericht vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.

Während der zweiten Anhörung am 18. Januar beteuerte Zhang erneut ihre Unschuld. Zhangs Anwälte brachten vor, dass die Polizisten den Rechtsvorgaben bei der Beweissammlung nicht nachgekommen seien. Die vermeintlichen Beweise seien Bücher und DVDs von der chinesischen Neujahrsgala des Fernsehsenders NTD. Die Materialien hätten weder die Interessen von anderen verletzt noch jemandem Schaden zugefügt.

Am Nachmittag vertagte das Gericht die Verhandlung wieder ohne Urteil.

Verwandte und Freunde außerhalb des Gerichts von Polizisten schikaniert

Zhangs Verwandte und ungefähr zehn Falun Gong-Praktizierende warteten während der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude. Der stellvertretende Leiter des örtlichen Büros 610 und über ein Dutzend Polizisten, einige davon in Zivilkleidung, standen daneben.

Als eine von Zhangs Angehörigen versuchte, das Gericht zu betreten, wurde sie sofort aufgehalten.

Zwei Polizisten forderten den Führerschein vom Fahrer eines Autos, als dieser und andere Falun Gong-Praktizierende darin warteten. Der Fahrer weigerte sich. Da umstellten über ein Dutzend Beamte das Auto und versuchten, die Insassen festzunehmen.

Als der Fahrer versuchte wegzufahren, blockierten ihm die Polizisten mit zwei Polizeiautos den Weg. Auch ein weiteres Auto, gefahren von einem Praktizierenden, wurde von Beamten durchsucht. Sie konnten jedoch nichts finden.

Als Zhangs Mann und ihre Anwälte in der Mittagspause vor das Gericht traten, sahen sie, was passiert war.

Zhangs Mann fragte den stellvertretenden Leiter des Büros 610: „Sie haben sie nicht in das Gebäude gelassen und haben sie gezwungen, hier zu warten, warum blockieren Sie ihnen auch noch den Weg? Ist das überhaupt legal?“

„Sie haben hier kein Gesetz verletzt“, sagte einer von Zhangs Anwälten. „Warum werden sie umstellt?“

Der stellvertretende Leiter bedrängte und schubste die Anwälte und hörte erst auf, als Zhangs Mann eingriff. Als immer mehr Verwandte von Falun Gong-Praktizierenden auftauchten, zogen sich die Polizisten zurück und erlaubten den Praktizierenden zu gehen.

Zwei Tage nach der Verhandlung, am 20. Januar, wurde Zhang zu drei Jahren verurteilt. Sie und ihre Anwälte haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Früherer Bericht:Provinz Shandong: 56 Bürger unterschreiben Petition für die Freilassung einer 68-Jährigenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/11/6/123511.html