Wang Chunying wegen ihrer Strafanzeige gegen Jiang Zemin angeklagt

(Minghui.org) Wang Chunying wurde am 21. Februar 2017 rechtswidrig vor das Stadtgericht Yuzhou gestellt. Ihr Anwalt aus Peking plädierte für sie auf nicht schuldig.

Wang hatte im Juni 2015 bei der Obersten Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Staatschef Jiang Zemin erstattet, weil dieser die Verfolgung von Falun Gong angewiesen hatte. Daraufhin wurde sie Ende Juli in die Polizeibehörde Yuzhou gebracht und gezwungen, Blutproben zu geben und ihre Fingerabdrücke abzugeben. Sie wurde am 16. August 2016 wieder verhaftet. Die örtliche Staatsanwaltschaft genehmigte später offiziell ihre Verhaftung.

Der Staatsanwalt beschuldigte Wang mit Hilfe „einer Sektenorganisation den Gesetzesvollzug zu untergraben“. Diese Formulierung wird allgemein von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verwendet, um Falun Gong-Praktizierende anzuklagen und einzusperren. Der Beweis, den er zur Verfügung stellte, war die Strafanzeige, die Wang an die Oberste Staatsanwaltschaft geschickt hatte. Der Staatsanwalt benannte den Briefträger als Augenzeuge.

Wang verteidigte sich selbst. Sie sagte, dass sie die Strafanzeige im Einklang mit der neuen Verfahrensweise erstattete, die im Jahr 2015 angekündigt wurde. Demnach „müssen alle Anzeigen und Beschwerden zur Untersuchung registriert werden“. Sie wies außerdem richtigerweise darauf hin, dass kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte oder als rechtswidrig definiert.

Der Staatsanwalt sagte, dass Wangs Brief an die Oberste Staatsanwaltschaft Falun Gong bewerben würde und einen böser Angriff auf die Führung Chinas darstellen würde. Er sagte, dass Jiang immer noch den Staat repräsentieren würde. Deshalb sagte er, habe Wang das Image des Staates angegriffen und beschädigt.

Wangs Anwalt widerlegte die Anklage. Er wies darauf hin, dass Wang ihren Brief an die Oberste Staatsanwaltschaft geschickt habe und nicht öffentlich geworben habe. Weil Jiang ein ehemaliges Staatsoberhaupt sei, würde er auch den Staat nicht mehr repräsentieren.

Der Anwalt wies auch darauf hin, dass nach dem Gesetz die Rechte des Anklägers (Strafanzeigeerstatters) unabhängig geschützt werden sollten. Er sagte, dass es gegen das Gesetz sei, gegen den Ankläger zu ermitteln und ihn anzugreifen.

Der Staatsanwalt schlug eine schwere Haftstrafe für Wang vor, weil sie sich weigerte, auf schuldig zu plädieren und Falun Gong vor Gericht beworben habe.

Der Prozess endete ohne Urteilsverkündung.

Parteien, die an der Verfolgung von Frau Wang beteiligt sind:

Li Junhong, Präsident, Stadtgericht Yuzhou: + 86-18539062799, + 86-15136895666 (mobil)Li Huijie, stellvertretender Direktor, Stadtgericht Yuzhou: + 86- 18539062797, + 86-13523748989Guo Shudan, Vorsitzender Richter, Stadtgericht Yuzhou: + 86-18539062795, + 86-13608436132Hu Yongwei, Staatsanwalt: + 86-374-8168169, + 86-13608488869.