Provinz Liaoning: Falun Gong-Praktizierender aus Chaoyang erneut verhaftet

(Minghui.org) Die Verfolgungskampagne gegen Falun Gong tobt immer noch in China. Neben Verhaftungen und strafrechtlicher Verfolgung erleiden viele Praktizierende in Haft fortwährende Misshandlungen und Folterungen.

Der Falun Gong-Praktizierende Cao Zhiyong aus der Stadt Chaoyang in der Provinz Liaoning wurde am 18. November 2016 auf seinem Weg in den Bezirk Yi von Polizisten des Bezirks Shuangta verhaftet. Derzeit befindet sich Cao immer noch in Haft. Die jüngste Verhaftung ist nur eine von vielen, er wurde in der Vergangenheit schon mehrmals verfolgt.

Jahre der Verfolgung

Cao, ehemaliger Leiter der Forschungsstation für Obstbäume in Chaoyang, verlor 1999 seine Anstellung, als Jiang Zemin die Verfolgung von Falun Gong befahl. Insgesamt wurde er sechs Mal verhaftet.

Seine erste Festnahme führten Polizisten in Zivilkleidung von der Staatssicherheit im Bezirk Shuangta 2001 durch; sie hielten Cao danach 18 Tage lang fest. Zehn Tage nach seiner Entlassung wurde er erneut verhaftet und 17 Tage lang eingesperrt.

Am 19. Oktober 2001 nahm man Cao fest und brachte ihn in das Zwangsarbeitslager Xidayingzi. Als er die körperliche Untersuchung nicht bestand, wurde er nach Hause geschickt. Doch zwei Tage später kamen Polizisten zu seiner Wohnung und versuchten, sich Zutritt zu verschaffen. Er schaffte es zu entkommen, indem er aus dem vierten Stock sprang.

Einige Tage später, am 24. Oktober, wurde er verhaftet. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren Gefängnis und man brachte ihn in das Gefängnis Nanshan in der Stadt Jinzhou.

Folterillustration: „Einen Block umarmen”

Dort wurde Cao gefoltert, als man ihn beim Lesen eines Falun Gong-Buches erwischte. Eine der Foltermethoden war „einen Block umarmen“. Dabei muss das Opfer am Boden sitzen und mit den Armen einen Holzblock umfassen. Seine Hände werden zusammengebunden, ebenso seine Beine. Mit der Zeit werden die Gliedmaßen taub, die Muskeln krampfen, es kommt zu Zuckungen und der Rücken schmerzt ungemein. Bei langer Anwendung können die Opfer durch diese Foltermethode verkrüppeln.