Provinz Jilin: Lehrerin wird ohne Rechtsbeistand zu Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Eine Lehrerin aus dem Bezirk Changling wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Yuan (ca. 1.360 EUR) [1] verurteilt, weil sie Falun Gong nicht aufgeben möchte. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Chu Zhanfeng war am 31. Oktober 2016 festgenommen worden. Die Behörden drohten jedem ortsansässigen Anwalt die Lizenz zu entziehen, wenn er es wagen würde, sie zu vertreten. Ihre Familie hatte keine andere Wahl, als einen Anwalt von außerhalb der Stadt zu engagieren, der ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit verteidigt.

Doch der Anwalt kam nie dazu. Das Bezirksgericht Changling nahm seinen Antrag, Chu zu vertreten, nicht an. Der Grund: es fehlten die von Richter Yin Wanxin geforderten Papiere.

Yin verlangte vom Anwalt, eine schriftliche Erlaubnis von der örtlichen Justizbehörde und der Justizbehörde des Bezirks Songyuan vorzulegen. Beide Behörden erklärten, dass sie noch nie ein solches Dokument auszustellen hatten, da Anwälte das volle Recht hätten zu wählen, wen sie vertreten.

Chu wurde am 13. Februar 2017 heimlich vor Gericht gestellt. Als ihre Familie von der Verhandlung erfuhr, beschwerte sie sich darüber, dass das Gericht versäumt hatte, sie zu informieren, wie vom Gesetz gefordert. Ein Gerichtsdiener behauptete, dass das Gericht die Telefonnummern der Angehörigen nicht gehabt hätte. In Wirklichkeit hatte die Familie jedoch eine Woche davor einen Anruf erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass Chus Fall dem Gericht übergeben worden sei.

Am 28. März verkündete Yin den Schuldspruch gegen Chu während einer Anhörung. Chu wird Berufung einlegen.

Früherer Bericht:Falun Gong-Praktizierende eingesperrt, die ganze Familie in Mitleidenschaft gezogenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/1/13/124693.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.