Kreis Tangyuan: Ehepaar wartet auf Entscheidung des Berufungsgerichts

(Minghui.org) Ein Ehepaar aus dem Kreis Tangyuan wurde am 5. November 2015 in seinem familiengeführten Computerladen verhaftet, weil es sich weigerte, auf Falun Gong zu verzichten. Beide wurden am 29. September 2016 jeweils zu einer 5-jährigen Haftstrafe und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 715 €) [1] verurteilt. 

Falun Gong ist ein spiritueller Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Zhang Baocai und seine Frau Zhang Bingkun legten sofort Berufung ein, und die örtliche übergeordnete Instanz hielt am 23. Januar und am 21. Februar 2017 zwei Anhörungen. Die örtlichen Behörden überführten allerdings das Ehepaar noch vor der Bekanntgabe einer Entscheidung in das Gefängnis.

Zhang Bingkun

Zhang Baocai

Zhang wurde am 15. März in das Gefängnis Jiamusi verlegt, während seine Frau am nächsten Tag in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang gebracht wurde.

Während das Paar in Haft blieb, schloss man ihren Computerladen. Außerdem wurde ihnen ein Besuch bei Zhang Bingkuns krankem Vater verweigert, der auf ihre Pflege angewiesen war. Er verstarb bald nach der Festnahme des Paares.

Auf falsche Anklagepunkte hin verurteilt

Gegen das Ehepaar Zhang fand am 14. September 2016 eine Verhandlung im Bezirksgericht Tangyuan statt. Sie wurden angeklagt, „eine Sekte zu verwenden, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“, eine Anklage, die vom kommunistischen Regime in China standardmäßig benutzt wird, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und in Haft zu nehmen.

Der Staatsanwalt brachte drei Beweispunkte gegen das Paar vor. Als erstes verwies er auf die Strafanzeigen, die das Paar gegen den ehemaligen chinesischen Staatschef Jiang Zemin eingereicht hatte. Die Eheleute Zhang gaben zu, dass sie Strafanzeige gegen Jiang erstattet hatten, weil er die Verfolgung von Falun Gong angewiesen hatte, die zu ihren Verhaftungen wegen ihres Glaubens geführt hatte. Sie hätten jedoch jedes Recht, gerichtlich gegen Jiang vorzugehen, weil ihre Glaubensfreiheit verletzt wurde.

Das Paar fragte dann, wie ihre Strafanzeigen überhaupt in die Hände der Staatsanwaltschaft gelangen konnten, wenn die Strafanzeigen der chinesischen Bürger nach den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden sollten.

Der Staatsanwalt beantwortete diese Frage nicht. Er fuhr fort und behauptete, dass die große Menge an Informationsmaterialien über Falun Gong, die im Haus des Paares beschlagnahmt wurden, Beweise dafür seien, dass sie das Gesetz übertreten hätten.

Die Anwälte des Ehepaars erklärten, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisieren würde und dass die beschlagnahmten Gegenstände der rechtmäßige Besitz ihrer Mandanten seien, die niemandem Schaden zufügten und schon gar nicht den Gesetzesvollzug unterminieren würden.

Der Staatsanwalt behauptete dann, dass die Tatsache, dass das Ehepaar Zhang einen Computerladen besitze, Beweis sei, dass sie beide schwerer Verbrechen beschuldigt werden könnten. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der Besitz des Computerladens nichts mit dem Fall zu tun habe.

Der Richter schlug seinen Hammer und unterbrach Herrn Zhang, als er mit seiner Aussage an der Reihe war und die Worte „Falun Gong“ erwähnte.

Das Paar erhielt zwei Wochen später einen Schuldspruch. Sie beauftragten dieselben Verteidiger, in ihrem Namen Berufung einzulegen.

Verteidiger wegen „Missachtung des Gerichts“ während der ersten Berufungsanhörung entfernt

Das Mittlere Gericht der Stadt Jiamusi hielt am 23. Januar 2017 eine Anhörung zur Berufungsklage des Ehepaars.

Jia Wenhua, der Vorsitzende Richter, ignorierte den Antrag Zhangs, den Staatsanwalt wegen Befangenheit abzulehnen und befahl seinem Schreiber, die Anklage vorzulesen. Herr Zhang und einer der Verteidiger legten sofort Einspruch ein wegen Befangenheit des Richters zugunsten des Staatsanwalts. Sie forderten, dass der Richter abgelehnt werde.

Richter Jia reagierte darauf mit der Anweisung an die Gerichtsdiener, den Verteidiger wegen „Missachtung des Gerichts“ aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

Herr Zhang weigerte sich, weitere Fragen zu beantworten. Der verbleibende Verteidiger protestierte gegen den Machtmissbrauch des Richters.

Richter Jia vertagte die Sitzung. Aber Tage später veranlasste er, dass dem Anwalt, der wegen Machtmissbrauchs gegen ihn protestiert hatte, der Fall entzogen wird. Er wies die Polizei an, eine Ermittlung gegen den Anwalt einzuleiten, da er Falun Gong-Praktizierende vertritt. Herr und Frau Zhang protestierten gegen diese Verfahrensverletzung durch den Richter, da sie die Absicht hatten, den Anwalt in ihrem Verteidigungsteam zu behalten. Richter Jia reagierte nicht auf ihre Beschwerde.

Zweite Anhörung geht weiter trotz Protest der Angeklagten und Anwälte

Die zweite Berufungsanhörung fand am 21. Februar statt, wobei zwei Verteidiger anwesend waren. Einer der beiden war der Verteidiger, der bei der ersten Anhörung wegen Missachtung des Gerichts aus dem Gerichtssaal entfernt worden war.

Beide Anwälte forderten, dass Richter Jia abgelehnt werde und zwar wegen seiner eklatanten Verletzung des Rechts des Rechtsanwalts, Falun Gong-Praktizierende zu verteidigen.

Das Ehepaar Zhang protestierte zudem gegen die unfreiwillige Absetzung und Abwesenheit ihres dritten Rechtsanwalts, aber Richter Jia fuhr mit der Sitzung fort, ohne auf sie oder die Forderung der Anwälte nach seiner Ablehnung zu antworten.

Die beiden anwesenden Verteidiger konstatierten erneut, dass der Verfolgung von Falun Gong von Beginn an jede Rechtsgrundlage gefehlt habe. Herr Zhang sagte auch in seiner Zeugenaussage, dass der Volkskongress, Chinas Gesetzgebungsorgan, kein Gesetz gegen Falun Gong erlassen habe.

Die Anwälte brachten gegen ein wichtiges Beweisstück – die Gegenstände, die aus dem Haus ihrer Mandanten beschlagnahmt wurden – weitere Argumente vor. Der Staatsanwalt behauptete, Herr und Frau Zhang hätten ihren Heimkopierer und Drucker verwendet, um insgesamt 482 Stück Tischkalender mit Botschaften zu Falun Gong zu produzieren. Alle diese Tischkalender seien von der Polizei beschlagnahmt worden.

Die Anwälte forderten den Staatsanwalt auf, forensische Beweise vorzulegen, dass das Paar tatsächlich die Kalender mit dem eigenen Drucker gemacht habe. Herr Zhang bestritt auch, dass er und seine Frau jemals irgendwelche dieser Kalender hergestellt hätten. Außerdem hätten sie nur 360 Stück Tischkalender gehabt und 2.700 lose Seiten von den Kalendern. Die Polizei aber habe die losen Seiten als zusätzliche 122 ganze Kalender gezählt.

Die Rechtsanwälte forderten das höhere Gericht auf, den Schuldspruch gegen ihre Mandanten aufzuheben, da die erste Instanz das Ehepaar aufgrund erfundener Anklagen mit gefälschten Beweisen verurteilt habe.

Richter Jia vertagte die zweite Anhörung, ohne ein Urteil zu erlassen. Das Ehepaar Zhang wartet nun im Gefängnis auf die Entscheidung des Berufungsgerichts.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €