Höheres Gericht hebt den Schuldspruch auf – dennoch ist der Praktizierende weiterhin in Haft

(Minghui.org) Fünfeinhalb Monate, nachdem das höhere Gericht den Schuldspruch gegen einen Falun Gong-Praktizierenden aufgehoben und ein neues Verfahren durch das Gericht erster Instanz befohlen hatte, ist Bai He immer noch in Haft. Seinem Anwalt wird nicht erlaubt, die Verfahrensakte einzusehen.

Laut Anwalt hätten er und sein Klient Bai He noch keine Verständigung über eine neue Verhandlung erhalten, das Gericht habe ihn auch nicht wegen eines Gesprächs darüber kontaktiert. Sein Klient wird weiterhin festgehalten, obwohl die gesetzliche mögliche Festhaltefrist bereits überschritten ist.

Bai Hes Anwalt ging am 24. April 2017 erneut zum Gericht. Er rief die Sekretärin des Vizepräsidenten des Gerichts an, der für den Fall zuständig ist. Sein Name ist Tao Yingang. Die Sekretärin stellte den Anwalt in die Warteschleife und meinte, dass man Tao für weitere Befehle befragen würde, doch sie kam nicht mehr zurück. Als der Anwalt erneut anrief, hob niemand mehr ab.

Bai war am 23. Juli 2015 verhaftet worden, weil er Strafanzeige gegen Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet hatte. Er macht Jiang verantwortlich für die Verfolgung von Falun Gong, die der Grund für seine früheren Verhaftungen war. Seither ist er im Untersuchungsgefängnis der Provinz Jilin eingesperrt.

Das Gericht Fengman führte am 1. Juni 2016 eine heimliche Verhandlung gegen Bai durch, ohne seinen Anwalt oder seine Familie darüber zu informieren und verurteilte ihn am 5. August zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Bai legte sofort Berufung ein.

Das Mittlere Gericht der Stadt Jilin hob das Urteil am 14. November 2016 auf und befahl eine neue Verhandlung durch das Gericht Fengman.

Früherer Bericht:Höheres Gericht hebt Urteil für Falun Gong-Praktizierenden auf, neues Gerichtsverfahren angesetzthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/14/126071.html