Untersuchungsgefängnis verbietet Anwälten Treffen mit Mandantin

(Minghui.org) Gao Weiping, eine Falun-Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Dongcheng in Peking, verschwand am 9. Februar 2017 plötzlich. Ihre Familie wendete sich an mehrere Untersuchungsgefängnisse, um sie zu suchen. Schließlich erfuhren sie, dass sie im Bezirksuntersuchungsgefängnis Dongcheng festgehalten wird. Sie beauftragten Rechtsanwälte, aber das Untersuchungsgefängnis erlaubte den Anwälten nicht, sie zu sehen.

Guo Weiping, 52, war Redakteurin und Reporterin bei der Forschungsabteilung des China News Service. Nachdem die Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, wurde sie mehrmals verhaftet. Sie wurde zweimal in Arbeitslager gebracht und einmal in ein Gefängnis eingesperrt. Weil sie Falun Gong praktiziert, verlor sie schließlich ihren Job.

Ihre Familienangehörigen verloren am 9. Februar den Kontakt zur ihr. Sie bekamen große Angst und suchten überall nach ihr. Am 2. März erfuhren sie, dass Guo im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dongcheng festgehalten wurde.

Ihre Familie beauftragte einen Anwalt, aber der Wachmann im Untersuchungsgefängnis ließ nicht zu, dass er sich mit ihr traf. Er sagte, dass das Geburtsdatum auf Gaos Personalien von dem Geburtsdatum abweichen würde, das auf dem Verwandtschaftszertifikat der Familie angegeben sei. Daher könne er keinen Zugang zu Gao gewähren. Der Wachmann behauptete, dass die Ausweise für zwei verschiedene Leute seien.

Die Familienmitglieder gingen zu mehreren Polizeistationen, bis sie die Polizeistation fanden, die das Geburtsdatum von Gao verändert hatte. Aber dort behauptete man, es sei das Geburtsdatum, das Frau Gao ihnen gegeben habe.

Der Anwalt ging dann mit verschiedenen Materialien wie Gaos Foto in das Untersuchungsgefängnis. Trotzdem durfte er nicht zu seiner Klienten. Schließlich gab er den Fall ab.

Die Familie beauftragte bald darauf einen anderen Anwalt, Liang Xiaoyun. Allerdings wurde auch er aus demselben Grund vom Untersuchungsgefängnis abgelehnt. Liang rief den Direktor des Untersuchungsgefängnisses an und wies darauf hin, dass er nach dem Strafprozessrecht seine Mandantin sehen dürfe, solange er eine Vertretungsvollmacht habe und bei der Anwaltskammer registriert sei. Ein Verwandtschaftszertifikat, das vom Untersuchungsgefängnis verlangt worden war, sei als solches nach dem Gesetz nicht erforderlich. Er wies darauf hin, dass es illegal sei, wenn ihm nicht erlaubt werde, seine Mandantin zu sehen.

Anwalt Liang beantragte später eine vorläufige Anhörung. Aber der Wärter im Untersuchungsgefängnis sagte, die vorläufige Anhörung sei vorbei.

Gaos Familie erhielt nie eine Mitteilung über die Inhaftierung Gaos. Als Herr Liang die Behörden fragte, warum die Familie diese nie erhalten habe, wurde ihm mitgeteilt, dass er für diese Frage einen Polizisten mit Familienname Dong in der Polizeistation Dongfang Plaza kontaktieren müsse.