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Anwalt legt Beschwerde gegen Gericht und Staatsanwaltschaft ein

7. Mai 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Yunnan, China

(Minghui.org) Am 24. Juli 2016 wurden fünf Bewohner der Stadt Yuxi wegen des Verteilens von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verhaftet. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg basierend auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht und wird seit 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt.

Bai Wailiang, Vorsitzender Richter in diesem Fall und Vizepräsident des Bezirksgerichts Eshan, schikanierte die fünf Falun Gong-Praktizierenden in den Tagen vor ihrer gemeinsamen Verhandlung am 16. Februar 2017. Er drohte ihnen mit langen Haftstrafen, wenn sie sich nicht schuldig bekennen würden, und versprach ihnen Milde, sollten sie seinen Forderungen nachkämen.

Unter diesem Druck entließen die weiblichen Praktizierenden Li Li und Qin Liyuan ihre Anwälte und wurden später tatsächlich freigesprochen. Die Praktizierende Pu Zhiming trug ihrem Anwalt auf, für sie auf nicht schuldig zu plädieren – sie wurde zu drei Jahren Gefängnis mit fünf Jahren Bewährung verurteilt.

Die beiden weiblichen Praktizierenden Li Qiongzhen und Deng Cuiping gaben den Drohungen Bais nicht nach, da es in China kein Gesetz gibt, dass Falun Gong für illegal erklärt. Außerdem legte Lis Anwalt bei der Staatsanwaltschaft Eshan gegen Richter Bai und das Bezirksgericht Beschwerde ein. Doch die Staatsanwaltschaft wies diese noch vor der Verhandlung zurück.

Richter Bai verurteilte Li Qiongzhen zu vier Jahren Gefängnis und Deng zu sechs Jahren.

Li Qiongzhen legte beim Mittleren Gericht der Stadt Yuxi Berufung ein. Ihr Anwalt erstattete nochmals Beschwerde gegen das Bezirksgericht und die Staatsanwaltschaft des Bezirks Eshan. Er argumentierte, dass das Gericht seiner Klientin das Recht verweigert habe, als unschuldig zu gelten, bis die Schuld bewiesen und sie verurteilt worden sei, weil sie den Forderungen des Richters nicht nachgekommen war. Auch brachte er vor, dass die Staatsanwaltschaft nicht sichergestellt habe, dass das Gericht gesetzeskonform vorgehe.

Drohungen vor der Verhandlung, Beschwerde des Anwalts zurückgewiesen

Zwischen 11. und 13. Januar 2017 hielt Richter Bai mit Li Qiongzhen ein drei Tage andauerndes Verhör ab. Dazu brachte er auch zwei Frauen mit, die weder Gerichtsangestellte waren noch mit dem Fall zu tun hatten.

Bai hatte von Li gefordert, sich schuldig zu bekennen und bei der Verhandlung Falun Gong nicht zu erwähnen. Li lehnte das ab, weil sie wegen des Verteilens von Informationsmaterial über Falun Gong verhaftet worden war und sich ihre Verteidigung um Falun Gong drehen würde.

Dann versprach Bai ihr einen vom Gericht beauftragten kostenlosen Anwalt, wenn sie ihren eigenen Anwalt entlassen würde. Auch das lehnte sie ab. Doch dann wurden ihr Mann und ihre Tochter herangezogen, um sie dazu zu bringen, den Forderungen von Bai zu entsprechen.

Die beiden Frauen, die mit Bai beim Verhör waren, brachten Lis Familie dazu zu glauben, dass es Li schaden würde, wenn sie ihren eigenen Anwalt behielte. Lis Mann und ihre Tochter schrieben daraufhin eine schriftliche Entlassung ihres Anwalts, doch Li weigerte sich, diese zu unterschreiben.

Als ihre Anwalt davon erfuhr, legte er am 13. Februar bei der Staatsanwaltschaft nochmals Beschwerde gegen Richter Bai und das Bezirksgericht ein. Eine Kopie dieser Beschwerde schickte er an Na Ruqiong, den Präsidenten des Bezirksgerichts Eshan. Die Staatsanwaltschaft antwortete rasch und ohne eine Untersuchung mit dem Anwalt oder anderen beteiligten Parteien durchgeführt zu haben, dass Bai kein Gesetz verletzt habe.

Forderung nach Ablehnung des Vorsitzenden Richters und des Gerichtspräsidenten ignoriert

Li Qiongzhen und ihre Mitangeklagten erschienen am 16. Februar vor Gericht. Ihr Anwalt forderte, dass Richter Bai und der Gerichtspräsident Na abgelehnt würden, da Bai seine Klientin bedroht habe und Na nicht imstande gewesen sei, ein faires Rechtsverfahren zu gewährleisten. Er präsentierte eine eidesstattliche Erklärung von Li, dass sie von Bai verhört und bedroht worden war.

Von Gesetzes wegen müsste jedes Gesuch um Ablehnung eines Gerichtspräsidenten von einer Sonderkommission angesehen werden. Na lehnte jedoch die Forderung des Anwalts sofort ab.

Später wandte sich der Anwalt an den Staatsanwalt Wang Xi und forderte ihn auf, die Unparteilichkeit des Gerichts aufrechtzuerhalten. Wang antwortete, dass das Gericht in Hinblick auf Li nichts Rechtswidriges getan habe.

Neuerliche Beschwerde nach der Verurteilung

Richter Bai verkündete seine Entscheidung am 23. Februar 2017. Er hatte Li Qiongzhen und Deng zu Gefängnis verurteilt. Die anderen drei Praktizierenden, die seinen Forderungen nachgekommen waren, wurden in unterschiedlichem Ausmaß mild bestraft.

Li legte sofort beim Mittleren Gericht der Stadt Yuxi Berufung ein. Ihr Anwalt reichte eine neuerliche Beschwerde gegen das Bezirksgericht Eshan und gegen die Staatsanwaltschaft ein – dieses Mal beim Obersten Volksgericht, bei der Staatsanwaltschaft der Provinz Yunnan, der Staatsanwaltschaft der Stadt Yuxi und dem Mittleren Gericht der Stadt Yuxi.

Er forderte die höheren Instanzen auf, das Pflichtversäumnis des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu untersuchen und seine Klientin freizusprechen, die nur ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe.

Frühere Berichte:Drei Praktizierende aus der Stadt Yuxi zu Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/13/126067.html

Yunnan: Fünf Praktizierende unrechtmäßig verhaftet. Justizvollzugsbeamte bedrohen Angehörigehttp://de.minghui.org/html/articles/2017/1/29/125010.html