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Shandong: Büro 610 mischt sich mit Drohungen in Rechtsverfahren gegen einen Falun Gong- Praktizierenden ein

8. Mai 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Shandong

(Minghui.org) Der Einwohner der Stadt Pingdu Lu Jianguo geht gegen seine zweijährige Haftstrafe in Berufung. Diese bekam er, weil er mit den Menschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit – Gutherzigkeit – Nachsicht basiert.

Lu war am 2. November 2016 verhaftet worden, kurz nachdem er einem Mann, dem er begegnete, eine Broschüre [über die Verfolgung von Falun Gong] gab. Er wusste aber nicht, dass dieser Mann Chang Yuhao, der Leiter des Büros 610 war, der bald darauf seine Verhaftung anordnete.

Lus jüngste Verhaftung und anschließende Verfolgung erfolgten durch den Eingriff des Büros 610 von Pingdu. Dieses Büro 610 ist eine örtliche Abteilung einer gleichnamigen Behörde, die von der Führung der Kommunistischen Partei gegründet wurde, um Falun Gong zu beseitigen. Um diese Aufgabe auszuführen, erhielt diese Behörde die Macht, das rechtliche System zu übergehen.

Lu Jianguo ist also nun bereits zum zweiten Mal wegen seines Glaubens eingesperrt worden. Zuvor war er nach seiner Verhaftung im Jahr 2008 zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Stellvertretender Leiter des Büros 610: „Ich habe hier das Sagen!“

Guo Chengyu, stellvertretender Leiter des Büros 610, bedrohte Lu nach seiner Verhaftung: „Warte nur ab, was ich mit dir machen werde!“

Lu beauftragte einen Anwalt aus Peking, ihn vor Gericht zu vertreten, aber die örtliche Haftanstalt verweigerte den Besuch des Anwaltes, als dieser am 23. November 2016 versuchte, mit seinem Klienten Kontakt aufzunehmen. Die Wärter erklärten, dass Anwälte von außerhalb der Gemeinde eine Bewilligung des örtlichen Büros 610 vorlegen müssten.

Schon bald darauf kam Guo bei der Haftanstalt an. Er versuchte sich den Aktenstapel zu schnappen, den der Anwalt hielt, allerdings erfolglos. Als der Anwalt fragte, warum ein einfaches Treffen mit seinem Klienten die Erlaubnis des Büro 610 erfordere, antwortete Guo: „In Pingdu habe ich das Sagen!“

Der Anwalt konstatierte, dass das Büro 610 keine rechtliche Befugnis habe, um zu entscheiden, wer Häftlinge besuchen dürfe. Guo gab nach und der Anwalt traf sich an jenem Nachmittag mit Lu.

Sohn bedroht

Guo rief jedoch Lus Sohn an, während Lu sich mit seinem Anwalt traf. Er drohte ihm: „Ich werde Ihren Vater zu vier Jahren verurteilen, wenn Sie weiterhin Ihren Anwalt aus Peking einsetzen. Wenn Sie auf uns hören und einen lokalen Anwalt nehmen, werde ich den Strafsatz auf drei Jahre reduzieren!“

Lus Sohn weigerte sich, auf Guos Forderung einzugehen, auch als dieser ein paar Tage später wieder anrief, um seine Drohungen zu wiederholen. Sein Vater hatte schließlich gegen kein Gesetz verstoßen, als er auf die Verfolgung von Falun Gong aufmerksam machte.

Agenten des Büros 610 überwachen das Gerichtsverfahren

Am 17. Januar 2017 wurde Lu in der Haftanstalt von Pingdu vor Gericht gestellt. Etwa fünf Agenten der Staatssicherheit von Pingdu und des Büros 610 waren anwesend.

Lus Anwalt argumentierte, dass kein Gesetz in China Falun Gong als kriminell einstufe und dass sein Klient jegliches Recht habe, über seine Verfolgung Informationen zu verbreiten.

Zu Gefängnisstrafe verurteilt und beinahe Treffen mit Anwalt verweigert

Am 21. März 2017 verkündete der örtliche Gerichtshof ein Urteil, wonach Lu zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 650,- € [1]) verurteilt wurde.

Zehn Tage später ging Lu in die Berufung. Als sein Anwalt ihn am 12. April besuchen wollte, behauptete die Haftanstalt, dass es für einen Besuch keinen Grund gebe, da die Berufungsfrist längst abgelaufen sei. Der Anwalt bestätigte, dass Lu seinen Berufungsbegehren bereits verschickt habe. Erst dann ließen die Wärter den Anwalt hinein.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines chinesischen Arbeiters beträgt monatlich umgerechnet etwa 300,- €.