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In der Öffentlichkeit die Falun-Gong-Übungen praktiziert – dennoch stellt Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl aus

11. Juni 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Inneren Mongolei

(Minghui.org) Bai Yanbin ist Bewohner der Stadt Jinshan. Am 11. April 2017 praktizierte er an einem öffentlichen Platz die Falun-Gong-Übungen und wurde daraufhin von der Polizei ergriffen.

Falun Gong ist ein Kultivierungsweg für Körper und Geist und basiert auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Die Praktizierenden von Falun Gong werden seit Juli 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt.

In China gibt es kein Gesetz, dass Falun Gong für illegal erklärt, daher fällt das Praktizieren der Übungen unter das Grundrecht auf Glaubensfreiheit. Dennoch wurde Bai bei der Polizei angezeigt, die ihn verhaftete und zwei Stunden später seine Wohnung durchsuchte.

Zuerst bekam Bai 15 Tage Administrativhaft, was dann in Strafhaft geändert wurde. Doch die örtliche Staatsanwaltschaft lehnte es ab, einen offiziellen Haftbefehl gegen ihn auszustellen und so wurde er am 12. Mai 2017 wieder freigelassen.