Provinz Jiangsu: Höheres Gericht hebt Urteil gegen angeklagte Frau auf

(Minghui.org) Die Staatsanwaltschaft im Bezirk Lianshui stellte vor kurzem einen Antrag, die Anklage gegen Ma Xierong zurückzuziehen. Die Frau hatte auf ihre neuerliche Verhandlung gewartet, nachdem ein Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil gegen sie aufgehoben hatte.

Da die Anklagen nun fallengelassen wurden, ist Ma Xuerong nicht mehr vorbestraft, obwohl das Bezirksgericht Lianshui beschlossen hatte, keine Entschädigung für ihre fälschliche Verurteilung anzubieten.

Verhaftung und Verurteilung wegen der Veröffentlichung von Falun Gong

Ma war am 16. Juni 2016 verhaftet worden, als sie mit anderen Menschen über Falun Gong sprach. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg für Körper und Geist, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Am nächsten Tag wurde sie unter Strafhaft gestellt und erst Wochen später, am 29. Juni 2016, wurde ein offizieller Haftbefehlt ausgestellt.

Polizisten suchten ihre Familie mehrmals auf und versprachen ihre baldige Freilassung, wenn sie die Papiere unterschreiben würden. Doch ihre Angehörigen spürten, dass die Papiere gegen sie verwendet werden würden, deshalb weigerten sie sich, mit der Polizei zu kooperieren.

Das Bezirksgericht Lianshui verurteilte Ma am 16. Dezember 2016 zu zwei Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 650 EUR) [1]. Ihre Familie und ihr Anwalt waren nicht informiert worden.

Berufung führt zur Abweisung des Falls

Ma legte sofort Berufung ein. Mehrere Leute vom Mittleren Gericht der Stadt Huaian befragten sie im Februar 2017 im örtlichen Untersuchungsgefängnis. Sie argumentierte, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong für illegal erklärt und dass sie in Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit niemals hätte angeklagt werden dürfen.

Das höhere Gericht ordnete am 21. Februar 2017 ihre Freilassung an und gab fünf Tage danach den Beschluss heraus, das ursprüngliche Urteil aufzuheben und ein Wiederaufnahmeverfahren aufzunehmen.

Am 12. Mai 2017 suchte Richter Chen Junlin vom Bezirksgericht Liangshui Ma auf und informierte sie über die Entscheidung des Gerichts, ihren Fall fallenzulassen. Der Richter erklärte, dass die Entscheidung auf den Rat der Staatsanwaltschaft des Bezirks Lianshui vom 27. April 2017 beruhe, die empfohlen hatte, die Anklage gegen sie fallenzulassen.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.