Provinz Heilongjiang: Fünf Praktizierende rechtswidrig vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Am 23. Mai 2017 um 10:00 Uhr standen folgende fünf weibliche Falun-Gong-Praktizierende in der Stadt Mishan rechtswidrig vor Gericht: Wang Yufeng, Yu Xiuxiang, Guo Xiuhua, Yang Shuxian und Shang Yanhua.

Beweise des Staatsanwaltes entkräftet

Die Anwälte der Praktizierenden plädierten auf nicht schuldig und führten ihre Verteidigung auf Grundlage des bestehenden chinesischen Gesetzes. Doch Richter Zhang Ying wollte sie an der Verteidigung hindern, außerdem verletzte das Gericht die Rechte der Praktizierenden und deren Familienangehörigen vor und während der Verhandlung immer wieder.

Die Anwälte beantragten, dass der Zeuge der Staatsanwaltschaft überprüft werde. Außerdem brachten sie am Tag vor der Verhandlung einen Antrag vor, „illegale Beweise auszuschließen“ und die Forderung „dass der Staatsanwalt die Beweise vorlege“.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der Zeuge der Staatsanwaltschaft nicht erschienen sei; dass der Beweis während der Verhandlung nicht vorgelegt worden sei; dass die Videos, die den Erhalt des Beweises zeigen, nicht abgespielt worden seien; und dass die Fotos keine genauen Zeit- und Datumsangaben besäßen.

Rechtsverletzungen

Verwandte und Freunde der Angeklagten fragten Richter Zhang Ying am 19. Mai 2017 nach dem Datum der Verhandlung. Auch wollten sie wissen, ob das Gericht den engeren Familienkreis der Praktizierenden informiert habe. Richter Zhang behauptete, dass es nicht nötig sei, die Angehörigen zu verständigen.

Als die Verwandten und Freunde die Angehörigen der Praktizierenden über das Datum der Verhandlung informierten, bestätigten diese, dass sie nicht vom Gericht informiert worden seien.

Die Anwälte baten Richter Zhang, dass die Familien der Angeklagten der Verhandlung beiwohnen dürften. Dem wurde zugestimmt, wenn sie sich ausweisen könnten. Am Tag der Verhandlung erlaubten der Teamleiter der Staatssicherheit, Yu Haiying, und Gerichtsangestellte jedoch nur maximal drei Angehörigen einer Praktizierenden, den Gerichtssaal zu betreten.

Die Polizei richtete einen zusätzlichen Sicherheitscheckpoint ein und Beamte der Staatssicherheit in Zivil filmten jeden, der die Verhandlung besuchte. Yu Haiying verweigerte der Schwester einer Angeklagten den Zutritt, obwohl sie ihren Ausweis gezeigt hatte.

Laut chinesischem Gesetz dürfen Familienangehörige den Angeklagten verteidigen. Zwei Verwandte, die das machen wollten, wurden jedoch daran gehindert. Der Richter erklärte ihnen, dass sie dazu eine Genehmigung der örtlichen Justizbehörde benötigen würden. Die besagte Behörde verlangte wiederum ein Schreiben vom Richter. Als sie zum Gerichtssaal zurückkehrten, durften sie nicht mehr eintreten.

Forderung eines Schuldbekenntnisses

Die fünf Praktizierenden wurden in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht, die auch zu Beginn der Verhandlung nicht abgenommen wurden.

Die Praktizierenden erklärten, dass sie kein Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hätten, wie vom Staatsanwalt behauptet. Sie hätten einige Landwirte mit Geschenken zum Neujahr besucht. Während der Verhaftung hätten Polizisten Flyer über Falun Gong auf den Boden gelegt und behauptet, dass die Praktizierenden sie verteilt hätten.

Während ihres Verhörs erklärten die Polizisten, dass die Angeklagten freigelassen würden, wenn sie zugeben würden, Informationsmaterial an die Landwirte gegeben zu haben. Wenn sie dabei bleiben würden, dass sie ihnen nur normale Geschenke gebracht hätten, würden sie verurteilt werden.

Gegen Mittag zwangen Gerichtsangestellte die Verwandten und Freunde, in die Lobby des Gerichtsgebäudes zu gehen. Ein Beamter in Zivil filmte sie. Als er gefragt wurde, was er da tue, ging er weg.

Frühere Berichte:#12. [Mishan City, Heilongjiang Province] Six Practitioners Detainedhttp://en.minghui.org/html/articles/2017/1/6/161031.html

Heilongjiang: Fünf Praktizierende inhaftiert, 628 Unterschriften fordern ihre Freilassunghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/1/21/124780.html