Provinz Liaoning: Rechtswidriges Besuchsverbot für die Angehörigen einer inhaftierten Praktizierenden

(Minghui.org) Im März 2017 hat ein Gericht rechtswidrig die Falun-Gong-Praktizierende Zheng Shuchun aus der Stadt Dandong in der Provinz Liaoning verurteilt. Sie bekam fünfeinhalb Jahre Gefängnis – wegen ihres Glaubens. Im Jahr 2009 war sie aus demselben Grund bereits zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Zheng ist seit April 2017 im Frauengefängnis Liaoning in der Stadt Shenyang eingesperrt. Am 26. Mai 2017 versuchten ihre Angehörigen, sie zu besuchen, wurden jedoch von Gefängnisbeamten abgewiesen. Weil Zheng sich weigere, Falun Gong aufzugeben, – wurde ihnen als Begründung genannt.

Der Teamleiter Gao und eine Wärterin von der achten Gefängnisabteilung erklärten ihnen, dass Zheng in einem kleinen Raum eingesperrt sei, weil sie Falun Gong nicht aufgebe. Die Angehörigen betonten, dass sie das Recht hätten, sie zu besuchen. Unter dem Druck stimmten die beiden zu, mit ihrem Vorgesetzten zu sprechen. Nach 30 Minuten kehrten sie zurück und gaben der Familie erneut eine Absage.

Die Angehörigen beschlossen, zur Gefängnisaufsicht zu gehen, um Beschwerde einzulegen. Auf dem Weg ins Büro trafen sie zufällig Dai Jing, den Direktor der achten Gefängnisabteilung. Dai lehnte jeglichen Besuch für Zheng ab und ließ sie wissen, dass eine Beschwerde sinnlos sei.

Die Familie verlangte, den Leiter der Aufsichtsabteilung zu sehen, doch man erklärte ihnen, dass er nicht im Büro sei. Die Angehörigen erklärten, dass sie um Zhengs Wohlergehen besorgt seien, da sie während ihrer früheren Haft gefoltert worden sei. Auch forderten sie vom Gefängnis eine rechtliche Bestimmung, die das Besuchsverbot rechtfertige.

Daraufhin forderten die Beamten Teamleiter Gao und dieselbe Gefängniswärterin auf, die Situation zu überprüfen. Gao kehrte zurück, erlaubte aber dennoch keinen Besuch. Mehr noch, sie erklärten, sie würden der Familie keineswegs entgegenkommen, egal wo diese Beschwerde einreichen würde. Auch legten sie keinerlei rechtliche Bestimmungen vor, weshalb der Familienbesuch nicht genehmigt wurde.

Schließlich sagte ihnen die Gefängniswärterin zu, sie werde Zheng bitten, ihren Sohn am Abend anzurufen. Kaum war die Familie gegangen, rief ein Beamter des Gefängnisses Zhengs Sohn an und behauptete, die Familie habe ihre Arbeit gestört.

Das Frauengefängnis Liaoning ist berüchtigt für die Verfolgung von inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden. Angehörige einer anderen Praktizierenden berichteten, dass die Wärter bei einem Besuch, als die Praktizierende erwähnte, dass sie einen Anwalt engagieren wolle, sofort die Sprechanlage unterbrochen und die Frau vor den Augen ihrer Familie geschlagen hätten.

Früherer Bericht:Höhere Instanz hält Schuldspruch einer Falun-Dafa-Praktizierenden aufrechthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/5/12/126662.html