Anwalt widerlegt unbegründete Anklage – Freilassung für Falun-Gong-Praktizierenden

(Minghui.org) Am 22. Mai 2017 wurde ein Falun-Gong-Praktizierender in der Stadt Huangshan, Provinz Anhui, freigelassen, nachdem sein Anwalt gegen die Verantwortlichen für diesen Fall – den Staatsanwalt und den Richter – Strafanzeige erstattet hatte. Später überzeugte er sie sogar davon, die Anklage zurückzuziehen.

Die Polizeibeamten hatten Shi Jun ins Visier genommen, weil sie vermuteten, dass er in seiner Heimatstadt Transparente mit Informationen über Falun Gong aufgehängt hatte. Falun Gong eine spirituelle Praktik, die seit 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird. Shi war im Strafregister der Polizei registriert, weil er schon einmal zu einem Jahr Zwangsarbeitslager verurteilt worden war, als er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben.

Um einer erneuten Verhaftung zu entgehen, lebte Shi nicht mehr zuhause. Dennoch wurde er am 1. Juli 2016 von Polizeibeamten in einer Mietwohnung in der Stadt Hefei aufgespürt und illegal verhaftet. Er verbrachte bis zu seiner Freilassung nahezu 11 Monate in der Haftanstalt von Huangshan.

Anklage nach gesetzlicher Rechtsauslegung als unbegründet definiert

Am 20. Januar 2017 reichte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Huangshan in der Stadt Huangshan eine Anklage gegen Shi ein. Sie beschuldigten ihn der „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ – eine oft verwendete Anklage, der sich die Kommunistische Partei Chinas bedient, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und einzusperren.

Sein Anwalt Tang Zhiwei wollte die Fall Akte überprüfen, wurde jedoch vom Gerichtshof des Bezirks Huangshan abgewiesen. Daraufhin schickte der Anwalt dem Gerichtshof eine schriftliche Stellungnahme zu.

Anwalt Tang beantragte, dass die Anklage gegen seinen Klienten fallengelassen werde, da sie vom Gesetz her nicht begründet werden konnte. Die Anklage zitierte als Rechtsgrundlage die rechtliche Auslegung des Artikels 300 des chinesischen Strafgesetzbuches (im Folgenden ‚Auslegung‘ genannt). Sie wurde im November 1999 vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volks-Staatsanwaltschaft erstellt, nur vier Monate nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong.

Die Auslegung fordert, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, so weit wie möglich verfolgt wird, da die Praktik eine Sekte sei.

Dazu sagte der Anwalt, dass der Volkskongress, Chinas gesetzgebendes Organ, niemals ein Gesetz verabschiedet habe, wonach Falun Gong verboten oder als Sekte bezeichnet werde. Dem zu Folge habe der Rechtsauslegung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft die Rechtsgrundlage gefehlt, als sie Falun Gong angriff.

Wenn die Auslegung ungültig sei, dann sei auch die darauf basierende Anklage wertlos, argumentierte der Anwalt. Er verlange daher, dass der Fall gegen seinen Klienten eingestellt werde.

Das Gericht ignorierte den Antrag des Anwalts.

Anwalt erstattet Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und Richter

Die Staatsanwaltschaft zog ihre ursprüngliche Anklage wieder zurück und erstellte am 6. April eine neue. Der Anwalt stellte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anklage seines Klienten fest.

Er war überrascht, dass die Staatsanwaltschaft immer noch versuchte, seinen Klienten zu verfolgen. Und dies sogar noch mit einer neuen gesetzlichen Auslegung des Strafgesetzes, die am 1. Februar 2017 in Kraft trat.

Shis Anwalt begründete, dass es nie eine rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Falun Gong gegeben habe und dass sein Klient gar nicht erst hätte verhaftet werden dürfen. Nach der neuen Auslegung gebe es sogar noch mehr Gründe, die Anklage gegen seinen Klienten fallen zu lassen.

Weil sich die Staatsanwaltschaft und der Gerichtshof weigerten, seine Stellungnahme zu prüfen, erstattete Anwalt Tang Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und den Richter. Er warf ihnen vor, gegen die neue Auslegung zu verstoßen und Pflichtverletzung zu begehen.

Fall eingestellt

Für den 4. Mai 2017 war der Gerichtstermin für Shi angesetzt. Bevor die Anhörung stattfand, suchte sein Anwalt die Staatsanwaltschaft und den Gerichtshof auf, um die beiden Verantwortlichen nochmals zu ermahnen, das Verfahren einzustellen.

Der Anwalt wies ein weiteres Mal auf die Unrechtmäßigkeit der Verfolgung und den mangelnden Nachweis für eine effektive Anklageerhebung hin. Schließlich sagte der Richter die Anhörung ab und der Staatsanwalt versprach, dem Anwalt in einer Woche eine Antwort zukommen zu lassen.

Zwei Wochen später erhielt der Anwalt die Nachricht, dass sein Klient entlastet und vier Tage später freigelassen werden würde.

Am 22. Mai 2017 kehrte Shi nach Hause zurück.