Unerwartet: Zwei Praktizierende nach Rücknahme der Anklage von Staatsanwaltschaft freigelassen

(Minghui.org) Am 1. März 2017 ließ die Staatsanwaltschaft der Stadt Tongren im Bezirk Wanshan ihre Anklage gegen zwei Falun-Gong-Praktizierende fallen. Das Bezirksgericht akzeptierte die Rücknahme am 10. März.

Yao Ruilin (m) und Yang Donglian (w), beide aus dem Bezirk Xinhuang, Provinz Hunan, wurden am 13. März freigelassen. Damit endete ihre über ein Jahr andauernde unrechtmäßige Gefangenschaft.

Zuvor waren beide im Januar 2016 unabhängig voneinander verhaftet und in der Haftanstalt von Wanshan, Provinz Guizhou festgehalten worden.

Der über 40-jährige Yao ist Taxifahrer. Am 14. Januar 2016 hatte ein Polizist in Zivil ihn in Guizhou verhaftet. Der Agent war von der Polizeistation in Tongren und hatte sich als Fahrgast ausgegeben. Etwa fünf Tage nach seiner Verhaftung plünderte die Polizei Yaos Zuhause. Dabei wurden ein Laptop und viele Falun-Dafa-Bücher beschlagnahmt. Damit nicht genug. Im März kamen die Polizisten noch einmal. Diesmal brachten sie Yao mit und plünderten erneut sein Zuhause. Schaulustigen fielen Spuren von Folter bei Yao auf.

Die über 50-jährige Yang verdient mit Nähen und Flickarbeiten ihr Geld. Am 30. Januar 2016 war sie verhaftet und im Wohnheim der Volksklinik des Bezirks Xinhuang untergebracht worden. Auch ihr Zuhause wurde zweimal geplündert. Die Polizisten beschlagnahmten ihre Nähmaschine und DVDs von Falun Dafa. Während der Plünderungen wurde Yang in Gefängniskleidung und mit Handschellen gesehen. Ihr Gesicht war blass und geschwollen, ihr langes Haar war kurzgeschnitten.

Am 6. Mai beschuldigte die Polizeistation von Wanshan die beiden Falun-Gong-Praktizierenden, einer illegalen, religiösen Organisation anzugehören und die Staatsgewalt unterminieren zu wollen. Aber die Staatsanwaltschaft von Wanshan widersprach der Anklage. Anschließend reichte die Polizei das Anklage-Begehren weitere zwei Male ein. Sie zwangen die Staatsanwaltschaft, am 30. September beim Gerichtshof von Wanshan eine Klage einzureichen und am 30. Dezember einen Berufungsentscheid zu verlangen.

Am 11. Januar 2017 wurde dann am besagten Gerichtshof ein Gerichtsverfahren durchgeführt. Das Verfahren dauerte den ganzen Tag, ein Urteil wurde jedoch nicht gefällt.