Fuzhou, Provinz Fujian: Staatsanwaltschaft lehnt die Anklage eines Praktizierenden ab

(Minghui.org) Am 27. Juni 2017 beschloss die Staatsanwaltschaft des Bezirks Cangshan, den Falun-Gong-Praktizierenden Zhang Guoli wegen unzureichender Beweise nicht anzuklagen. Nach über sechs Monaten rechtswidriger Haft wurde Zhang freigelassen.

Im Dezember 2016 schickte Zhang Briefe an seine ehemaligen Kollegen und informierte sie über die wirklichen Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas. Einer der Empfänger zeigte ihn bei den Behörden an. Am 13. Dezember kamen Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Cangshan in der Stadt Fuzhou und nahmen ihn fest. Sie durchsuchten Zhangs Wohnung und brachten ihn ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in der Stadt Fuzhou.

Die Staatssicherheit gab Zhangs Fall am 20. Dezember an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese gab ihn jedoch später zur weiteren Untersuchung zurück.

Am 27. Februar 2017 wurde der Fall wieder an die Staatsanwaltschaft übergeben. Doch diese lehnte ihn am 11. April 2017 ein zweites Mal ab.

Zhang Guoli, 34, wurde nach 12 Jahren beim Militär pensioniert. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Früherer Bericht:Anklage, nur weil Praktizierender Informationen über Falun Gong verschickt hat?http://de.minghui.org/html/articles/2017/5/31/127546.html