Anwalt darf seine Klienten im Untersuchungsgefängnis nicht besuchen

(Minghui.org) Die Falun-Gong-Praktizierenden Chen Qingfang und Tu Qingguang aus der Stadt Meizhou wurden im März bzw. April 2017 verhaftet. Sie sind im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Meijiang eingesperrt und warten auf ihre Verhandlung.

Ihre Fallakten kamen Mitte Juni zur Staatsanwaltschaft Meijiang. Zu ihrer Verteidigung engagierten ihre Angehörigen einen Anwalt, der versuchte, den Fall mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu besprechen. Doch die Mitarbeiter dort kooperierten nicht mit ihm, und versuchten sogar, ihn einzuschüchtern.

Der Fall wurde am 3. Juli 2017 an das Bezirksgericht Meijiang weitergeleitet. Familienangehörige und der Anwalt der beiden Praktizierenden wollten mit den Gerichtsmitarbeitern über den Fall sprechen. Da erklärte man ihnen, dass Chen und Tu den Anwalt entlassen hätten.

Um sich das bestätigen zu lassen, gingen sie zum Untersuchungsgefängnis und verlangten ein Treffen mit den Praktizierenden. Die Wärter ließen das jedoch nicht zu.

Der Anwalt erklärte, dass er eine schriftliche Entlassung benötigen würde. Die Angehörigen versuchten, die Praktizierenden zu treffen, doch mehrere bewaffnete Polizisten forderten sie auf zu gehen.

Chen Qingfangs Verhaftung

Die fast 50-jährige Chen Qingfang hatte dem Besitzer einer Fleischerei in Meijiang am 18. März 2017 einen Flyer über Falun Gong gegeben. Anschließend hatten Beamte der Polizeiwache Chengbei sie verhaftet.

Man hatte sie in das Untersuchungsgefängnis Yuemei und am 31. März 2017 in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Meijiang gebracht.

Tu Qingquangs Verhaftung

Der etwa 50-jährige Tu Qingquang war am 12. April 2017 verhaftet worden, weil er im Kejia Park mit anderen Menschen über Falun Gong gesprochen hatte. Man hatte ihn zur Polizeiwache Dongjiao gebracht und seine Wohnung durchsucht.

Später war er in das Untersuchungsgefängnis Meijiang gekommen. Am 26. April 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Tus Verhaftung genehmigt.

Tu war davor schon mehrere Male verfolgt worden. Im November 2010 war er verhaftet und zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Am 25. Januar 2017 war er erneut festgenommen und seine Wohnung durchsucht worden. Während des chinesischen Neujahrs war er für fünf Tage im Untersuchungsgefängnis Meijiang eingesperrt gewesen.