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Vier wegen ihres Glaubens zu Gefängnis Verurteilte verteidigen sich erfolgreich vor Berufungsgericht (Xi’an, Provinz Shaanxi)

20. August 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Shaanxi, China

(Minghui.org) Vier Einwohner der Stadt Xi'an wurden am 4. Juli 2015 verhaftet, weil sie sich weigerten, ihre Überzeugung von Falun Gong aufzugeben. Dieser spirituelle Kultivierungsweg wird seit 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt.

Die zwei Männer und zwei Frauen wurden am 18. November 2016 zu Gefängnisstrafen verurteilt. Han Qiuli (w) erhielt sieben Jahre, Liu Weidong (m) vier Jahre, Wang Xiuxia (w) drei Jahre und Su Shaohua (m) zwei Jahre und zwei Monate.

Das Bezirksgericht Yanta stützte sich dabei auf die gesetzliche Interpretation des Artikels 300 im Strafrecht, die vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 – vier Monate nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong – veröffentlicht wurde. In dieser Interpretation wird Falun Gong als „bösartigen Kult“ angesehen und jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, soll in möglichst großem Ausmaß verfolgt werden.

Da kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert oder es als Kult einstuft, haben die vier Falun-Gong-Praktizierenden gegen diese Fehlurteile Berufung eingelegt. Das Mittlere Gericht Xi'an verhandelte am 14. Juli 2017 die Berufungsklage.

Der Staatsanwalt präsentierte dieselben Beweise und zitierte dieselbe Interpretation von 1999. Die Verteidiger erklärten, dass die Auslegung von 1999 durch eine neue ersetzt worden sei, die am 1. Februar 2017 in Kraft getreten sei. In der neuen Interpretation des Artikels 300 werde Falun Gong überhaupt nicht erwähnt und betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der sich mit einem Kult befasse, eine solide Rechtsgrundlage haben müsse.

Die Rechtsanwälte betonten, dass keine dieser Interpretationen Gesetzeskraft habe, also keine Grundlage für eine Verurteilung sein könne.

Die vier Praktizierenden waren während der gesamten Gerichtsverhandlung mit Handschellen und Fußfesseln gefesselt. Frau Wang ist 72 Jahre alt und die älteste von ihnen. Nach zwei Jahren Haft war sie nur noch Haut und Knochen. Alle Anwälte forderten, die Fesseln ihrer Mandanten zu entfernen. Diese Forderung wurde aber abgelehnt. Es war Weinen von den Sitzplätzen der Angehörigen zu hören. Die Praktizierenden sagten zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie argumentierten, dass sie durch die Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit kein Gesetz gebrochen hätten.

Sus Ehefrau sprach darüber, wie Falun Gong ihren Mann zu einem besseren Menschen gemacht habe. Richter Luo Chengxing bestätigte, dass er sie gehört habe.

Die Anwälte von Han, Liu und Su plädierten auf nicht schuldig und forderten vom Richter, die Urteile der ersten Instanz aufzuheben. Der Anwalt von Frau Wang plädierte für sie auf schuldig und forderte Milde.

Der Richter vertagte die Sitzung, ohne ein Urteil verkündet zu haben.