61-jähriger Bürger der Provinz Liaoning zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Der 61-jährige Falun-Gong-Praktizierende Zhang Zhenxiang stand am 17. Mai 2017 vor dem Gericht der Stadt Lingyuan. Der Richter verurteilte ihn zu 18 Monaten Gefängnis. Er hat Berufung eingelegt.

Da die chinesische Regierung seinen Bürgern seit Mai 2015 erlaubt, direkt beim Obersten Volksgericht und bei der Obersten Staatsanwaltschaft Strafanzeigen einzureichen, haben dies über 200.000 Falun-Gong-Praktizierende und ihre Familien in Anspruch genommen. Sie haben Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet, weil dieser 1999 die Verfolgung von Falun Gong in Gang gesetzt hat.

Auch Zhang reichte eine Strafanzeige ein, doch kurz danach begann die Polizei ihn zu belästigen.

Am 16. November 2016 wurde er vom Leiter der Staatssicherheit Zhang Liping und Beamten der Polizeiwache der Stadtgemeinde Changguan verhaftet. Am 25. November durchsuchten die Beamten seine Wohnung und brachten ihn ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Lingyuan.

Trotz der Haft weigerte sich Zhang, seinen Glauben aufzugeben und noch mehr eine Garantieerklärung dazu zu unterschreiben.

Die Staatsanwaltschaft der Stadt Lingyuan bestätigte seine Verhaftung mit der Begründung „Verwendung eines Kults, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“.

Bei seiner Verhandlung vor dem Gericht Lingyuan argumentierte sein Anwalt, dass die Ermittler bei der Beschaffung, Einreichung und Vorbringung der Beweise nicht dem Rechtsverfahren gefolgt seien. Auch betonte er, dass es in China kein Gesetz gibt, das Falun Gong zu einem Kult erklärt.