Ohne Rechtsgrundlage verurteilt

(Minghui.org) Eine Falun-Gong-Praktizierende, die im vergangenen Juni verhaftet worden ist, wurde in Chengdu, Provinz Sichuan, wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt. Sie wurde für schuldig befunden, ein Gesetzesauslegung des Obersten Volksgerichtshofs verletzt zu haben. Diese Auslegung war allerdings nach einem Schauprozess bereits aufgehoben worden.

Gerichtsverhandlung

Jing Huiling wurde am 3. August 2017 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie Falun Gong praktiziert, einen spirituellen Kultivierungsweg, der seit 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Obwohl der Prozess für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollte, erlaubte das Gericht nur den Familienangehörigen der Angeklagten den Zutritt in den Gerichtssaal. Die persönlichen Ausweisdokumente derjenigen, die in den Gerichtssaal zugelassen wurden, wurden am Tag vor dem Prozess sorgfältig gescannt. Während eines Sicherheitschecks am Hofeingang mussten die beiden Anwälte und die Familienangehörigen eine Durchsuchung über sich ergehen lassen, und Handys waren im Gerichtssaal nicht erlaubt.

Xie Gang, der Vorsitzende Richter, erlaubte dem Anwalt nicht, sich Notizen zu machen. Während des Kreuzverhörs beantragte einer der Anwälte, dass die Staatsanwaltschaft alle Beweise vorzeigen sollte. Richter Xie lehnte diesen Antrag ab und verwies den Anwalt des Gerichtssaals.

Der Staatsanwalt zitierte im weiteren Verlauf eine Gesetzesauslegung des Obersten Volksgerichts von 1999, die als Grundlage zur Verurteilung von Jing diente. Er ignorierte den Einwand des anderen Verteidigers, dass diese bereits aufgehoben und durch eine veränderte Auslegung ersetzt worden sei. Häufig unterbrach der Richter Jing und ihren Anwalt, während sie sprachen. Infolgedessen konnte sie in ihrer Schlusserklärung ihren Fall nicht wirksam darstellen, und der Anwalt konnte seine abschließende Erklärung nicht beenden.

Jing reichte sofort nach der Verurteilung eine Berufungsklage ein.

Hintergrund zur Auslegung des § 300 des Strafrechts

Die Anklage beruhte auf der Gesetzesauslegung von § 300 des Strafrechts (im Folgenden als Auslegung bezeichnet), die vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 herausgebracht worden war. Das war vier Monate nachdem Jiang Zemin eine bundesweite Kampagne gegen Falun Gong gestartet hatte. Die Auslegung schrieb vor, dass jeder, der Falun Gong praktizierte oder förderte, so weit wie möglich verfolgt würde, da Jiang Falun Gong als „Sekte“ bezeichnet hatte.

Eine neue gesetzliche Auslegung des Strafrechts wurde entwickelt, die die Version von 1999 ersetzt. Sie trat am 1. Februar 2017 in Kraft. In der neuen Auslegung wird Falun Gong nicht erwähnt und es wird betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der in einer Sekte aktiv ist, auf solider Rechtsgrundlage stehen müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert oder es als Sekte bezeichnet, fehlte folglich der Anklage [gegen Jing Huiling] die Rechtsgrundlage.

Früherer Bericht:Falun-Gong-Praktizierende rechtswidrig inhaftiert, Behörden missachten Strafverfahrensgesetzhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/15/128026.html