Anwälte kämpfen für das Recht einer Frau, Falun Gong zu praktizieren

(Minghui.org) Innerhalb von drei Wochen stand eine Frau aus Tianjin drei Mal vor Gericht. Die Anklage gegen sie lautete: „Verwendung eines Kults, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Diesen Paragraphen 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen..

Am 7. Dezember 2016 brachen über 30 Agenten in Chai Baohuas Wohnung ein und nahmen sie fest. Ein Beamter verriet, dass sie sie schon seit langer Zeit überwacht hatten.

Am 14. Juli 2017 stand sie zum ersten Mal vor Gericht. Einer der Anwälte forderte die Auswechslung aller Richter und des Staatsanwalts Xu Bingyi, da er sie als atheistische Mitglieder der Kommunistischen Partei für ungeeignet hielt, den Fall seiner Klientin wegen ihres spirituellen Glaubens zu verhandeln.

Daraufhin unterbrach der Vorsitzende Richter Shi Xiujin die Anhörung sofort. Als die Anhörung fortgeführt wurde, lehnte er die Forderung des Anwalts ab. Dieser hinterfragte die Gesetzmäßigkeit der Ablehnung, doch Richter Shi signalisierte, die Verhandlung fortzuführen.

Als Chai verhört wurde, erfuhr ihr zweiter Anwalt, dass sie vom Gericht nie über das Datum der Anhörung informiert worden war, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofort beantragte er die Verschiebung der Verhandlung. Der Richter stellte einige Fragen und verkündete, dass die Verhandlung am folgenden Montag fortgesetzt werde.

Während der zweiten Anhörung am 20. Juli betonten die Anwälte, dass es in China kein Gesetz gibt, das Falun Gong für illegal oder für einen Kult erklärt und dass ihre Klientin in Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit niemals angeklagt hätte werden dürfen.

Richter Shi unterbrach die Anwälte ständig und noch vor dem Ende brach er die Anhörung ab. Er sprach mit den Anwälten, doch keiner von ihnen stimmte zu, die Verteidigung ihrer Klientin niederzulegen.

Die dritte Anhörung fand am 7. August statt. Die Anwälte wiederholten, dass jeder chinesische Bürger das Recht habe, seinen Glauben oder seine Religion auszuüben und dass es keine Rechtsgrundlage für eine Anklage ihrer Klientin gäbe.

Richter Shi drohte, die Verhandlung abzubrechen, wenn die Anwälte weitersprechen würden. Die Anwälte lenkten nicht ein und der Richter beendete die Anhörung.

Shi zitierte die Anwälte in einen privaten Raum zu einem Gespräch. Wieder weigerten sich die Anwälte, auf seine Forderungen einzugehen. Richter Shi verkündete, dass es später eine weitere Verhandlung geben werde.

Chai befindet sich seit ihrer Verhaftung im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Beichen.

Richter Shi: +86-22-86818199, +86-22-86881892Staatsanwalt Xu: +86-22-86813311 Durchwahl 8805