Höhere Instanz hält Verurteilung aufrecht, reduziert aber die Strafen von drei Falun-Gong-Praktizierenden

(Minghui.org) Ein Berufungsgericht in der Provinz Heilongjiang hat im März 2017 entschieden, die Verurteilung von drei Einheimischen aufrechtzuerhalten, ihre Haftstrafen jedoch zu reduzieren.

Ge Zhenhua (m), Su Kun (m) und Wang Cui' e (w) waren am 20. Juni 2016 verhaftet worden. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie Transparente mit Botschaften von Falun Gong aufgehängt hatten. Die Polizei zerschlug die Windschutzscheibe des Autos, das sie fuhren, und beschlagnahmte das Fahrzeug.

Su und Wang wurden in die zweite Untersuchungshaftanstalt der Stadt Harbin gebracht, während Ge in die Untersuchungshaftanstalt der Stadt Shangzhi geschickt wurde.

Zhang Yijun von der Staatsanwaltschaft Shangzhi erhob am 9. Oktober 2016 Anklage gegen die drei Falun-Gong-Praktizierenden und beschuldigte sie der „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“

Die Anklage beruhte auf der Gesetzesauslegung von § 300 des Strafrechts (im Folgenden als Auslegung bezeichnet), die der Oberste Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 herausgebracht haben. Das war vier Monate nachdem Jiang Zemin eine bundesweite Kampagne gegen Falun Gong gestartet hatte. Die Auslegung schrieb vor, dass jeder, der Falun Gong praktizierte oder förderte, so weit wie möglich verfolgt würde, da Jiang Falun Gong als „Sekte“ bezeichnet hatte.

Staatsanwalt Zhang zitierte mehrere Zeugen, die die Transparente gesehen hatten und später der Polizei davon berichteten, darunter waren: Zhang Xijun, Xu Yujun, Zeng Qingmin, Leng Chuanhe, Li Shulin, Liu Changxin, Lu Chengde, Peng Chunmei, Sun Jianyu und Yin Jinhai.

Richter Dong Wenkuan vom Stadtgericht Shangzhi verurteilte die drei Praktizierenden am 2. Dezember 2016. Ge erhielt zwölf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 50.000 Yuan (ca. 6.330 €) [1], Su zehn Jahre und 40.000 Yuan (ca. 5.063 €), und Wang fünf Jahre und 10.000 Yuan (ca. 1.265 €).

Die Familien der drei Praktizierenden wurden nicht über den Prozess informiert. Ihnen wurden auch Besuche bei ihren Angehörigen verweigert. Erst Wochen später erfuhren sie von den Urteilen.

Im Verlauf des Anklageverfahrens der drei Praktizierenden wurde eine neue gesetzliche Auslegung des Strafrechts entwickelt, die die Version von 1999 ersetzt. Sie trat am 1. Februar 2017 in Kraft. In der neuen Auslegung wird Falun Gong nicht erwähnt und es wird betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der in einer Sekte aktiv ist, auf solider Rechtsgrundlage stehen muss.

Richter Zhao Lu vom Oberlandesgericht entschied am 17. März 2017, die Schuldsprüche aufrechtzuerhalten, aber die Strafen auf der Grundlage der neuen Interpretation zu reduzieren. Auf Ge warten jetzt sieben Jahre im Gefängnis und 30.000 Yuan (ca. 3.797 €) an Geldstrafen; Su sechs Jahre und 20.000 Yuan (ca. 2.531 €) Geldstrafe; Wang zwei Jahre und 5.000 Yuan (ca. 633 €) Geldstrafe.

Früherer Bericht:Praktizierender bringt Transparente über Falun Gong in der Öffentlichkeit an – 12 Jahre Hafthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/2/6/125678.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €