Inhaftierter Falun-Gong-Praktizierender fordert mit einem Hungerstreik seine bedingungslose Freilassung

(Minghui.org) Hu Zhanting, Bewohner der Stadt Fuxin, der wegen seines Glaubens inhaftiert ist, befindet sich seit dem 31. Juli 2017 im Hungerstreik, um gegen seine rechtswidrige Haft und die brutalen Misshandlungen zu protestieren.

Hu war am 19. August 2015 verhaftet worden, als er Informationen über Falun Gong verbreitete. Am 10. Mai 2016 stand er vor Gericht und wurde bald darauf zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das lokale Berufungsgericht entschied, sein Urteil beizubehalten, noch bevor es die Bevollmächtigung des neuen Anwalts erhalten hatte.

Am 22. August 2016 brachte man Hu ins Gefängnis Jinzhou. Ungefähr einen Monat später wurde er erneut verlegt, dieses Mal ins erste Gefängnis in Shenyang, wo er sich auch gegenwärtig befindet.

Seine Angehörigen besuchten ihn am 31. Juli 2017. Am selben Tag war auch zufällig ein Inspektionsteam dort und sie bemerkten, dass Hu keine Gefängnisuniform trug. Die Wärter schlugen ihn und fesselten ihn an einer lange Bank, nachdem das Team und seine Familie gegangen waren.

Aus Protest gegen die Misshandlung trat er in einen Hungerstreik und forderte seine bedingungslose Entlassung. In den ersten beiden Tagen gaben ihm die Wärter zwei Spritzen, hörten jedoch dann aufgrund des starken Protests damit auf.

Ein Team, angeführt von einem Mann namens Xu, kontaktierte am 8. und 9. August seine Angehörigen, um sie über seinen Hungerstreik zu informieren. Am 10. August arrangierte Xu ein Telefonat für Hu mit seiner Familie. Doch seine Angehörigen schafften es nicht, seine Meinung zum Hungerstreik zu ändern.

Am 15. August bat Xu Hus Familie, seinen Vorgesetzten He anzurufen. Dieser drängte seine Angehörigen, Xu zu überreden, den Hungerstreik zu beenden.

Seine Familie besuchte ihn am 16. August und sah, dass er zum Gehen die Unterstützung von zwei Wärtern benötigte. Er erklärte seiner Familie, dass er den Hungerstreik nicht beenden werde, erst nach seiner Freilassung. Denn er habe gegen kein Gesetz verstoßen, sondern nur sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit ausgeübt und hätte dafür erst gar nie verurteilt werden dürfen.