Pensionierte Apothekerin zu Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Eine pensionierte Apothekerin eines öffentlichen Krankenhauses im Bezirk Yongxing wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben.

Huang Xiaofen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. 

Es war nicht das erste Mal, dass sie seit Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wegen ihres Glaubens verfolgt wurde. Ihr Mann, Chen Yiyuan, war wegen des Praktizierens von Falun Gong zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er starb weniger als ein Jahr nach seiner Freilassung.

Verhaftung, Gerichtsverhandlung und Verurteilung

Am 11. April 2017 brachen Polizisten in Huangs Wohnung ein und nahmen sie fest. Da es kein Gesetz in China gibt, dass das Praktizieren von Falun Gong für illegal erklärt, war sie entschlossen, für ihre Freiheit zu kämpfen. Sie beauftragte ihre beiden Anwälte, zwei Mal Beschwerde gegen die Beamten Bian Lichuan und Liu Jingsong sowie gegen Tang Xiaobi und Liu Jihong (die beiden Staatsanwälte, die ihren Haftbefehl ausgestellt hatten) einzureichen.

Die örtliche Staatsanwaltschaft gab ihren Fall zwei Mal an die Polizei zurück, erhob aber schließlich Anklage gegen sie. Ein Beamter gab zu: „Wir haben keine andere Wahl, als sie anzuklagen. Wir stehen unter enormem Druck von höherer Stelle.“

Insidern zufolge hatte das Büro 610 [1] der Stadt Chenzhou die Anklage gegen Huang angeordnet.

Huang stand am 6. Dezember vor Gericht. Viele Unterstützer kamen, um am Prozess teilzunehmen, aber nur wenige durften das Gerichtsgebäude betreten, obwohl noch viele Plätze frei waren.

Der Staatsanwalt behauptete, dass die Falun-Gong-Bücher, die in Huangs Wohnung beschlagnahmt wurden, Beweise dafür seien, dass sie gegen das Gesetz verstoßen habe, und verwies auf zwei Mitteilungen des Staatlichen Hauptamtes für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen vom Juli 1999, die die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten hatten. Huangs Anwälte konterten, dass die Regierung das Verbot 2011 aufgehoben habe und dass es demzufolge für die Bürger völlig legal sei, Falun-Gong-Bücher zu besitzen.

Der Staatsanwalt beschuldigte Huang dennoch, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, indem sie Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) im Untersuchungsgefängnis verbreitet hatte. Huang argumentierte, dass sie einer Drogenabhängigen geholfen habe, sich zu beruhigen, indem sie ihr riet: „Falun Dafa ist gut“ zu rezitieren. Die Drogenabhängige hatte ihren Rat befolgt und konnte dann gut schlafen.

Der Staatsanwalt antwortete, dass Huangs Art und Weise, Menschen zu helfen, illegal sei und dass sie einen legalen Weg hätte suchen sollen, um diese Drogenabhängige zu unterstützen.

Richter Luo Wen verurteilte sie kurz nach der Gerichtsverhandlung.

Vorzeitiger Tod des Ehemanns

Huangs Ehemann, Chen Yiyuan, war am 20. April 2003 verhaftet worden, weil er sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Die Polizei führte ihn Wochen später, am 1. Mai, auf den Straßen vor, wobei sein Mund zugeklebt war und seine Arme hinter dem Rücken gefesselten waren.

Später wurde Chen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt und während seiner gesamten Haftzeit rund um die Uhr überwacht. Es gab Leute, die ihn beobachteten, selbst wenn er duschte oder die Toilette benutzte.

Er war gezwungen von morgens bis abends täglich 14 Stunden Zwangsarbeit zu leisten. Nachts musste er sich, bevor er schlafen durfte, Propaganda anhören, die Falun Gong verleumdete.

Chen bekam später hohen Blutdruck. Kurz vor seiner Freilassung wurde er ins Gefängniskrankenhaus gebracht, wo ihm von Zeit zu Zeit unbekannte Medikamente verabreicht wurden.

Als er im April 2011 entlassen wurde, war er extrem schwach. Er erzählte seiner Frau, dass er sich durch diese Drogen extrem unwohl gefühlt habe.

Die örtliche Polizei überwachte ihn nach seiner Freilassung weiter. Am 20. August 2011 tauchten über 30 Beamte in der Wohnung des Paares auf und stellten sie auf den Kopf. Der Beamte Liu Hongbing blieb mehrere Tage im Haus des Paares.

Chen starb im März 2012.

Frühere Berichte:

Hunan: Praktizierende zeigt Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Pflichtvernachlässigung anhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/8/9/128304.html

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html


[1] Büro 610: Ein am 10. Juni 1999 von der Kommunistischen Partei Chinas gegründetes Sicherheitsorgan, das die Politik zur Verfolgung und Auslöschung von Falun Gong umsetzt und dabei außerhalb des chinesischen Gesetzes agiert.