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Gericht verweigert Auskünfte über die Urteile gegen zwei Falun-Gong-Praktizierende

18. Januar 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Henan, China

(Minghui.org) Ein örtliches Gericht im Kreis Guangshan hat sich geweigert, die Urteile, die über zwei Falun-Gong-Praktizierende gefällt wurden, ihren Familien und Anwälten zur Kenntnis zu geben.

Die Männer Jian Xuefu, 48, und He Yuanlang, 44, waren am 22. März 2017 verhaftet worden, weil sie sich weigerten, Falun Gong aufzugeben, einen spirituellen Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird. Obwohl die örtliche Staatsanwaltschaft den Fall zunächst an die Polizei zurückgegeben hatte, reichte sie schließlich Anklage gegen die beiden Männer ein.

Jian Xuefu und He Yuanlang erschienen zweimal vor Gericht, am 20. Oktober und am 16. November. Ihre Familienangehörigen und Anwälte erhielten nach der zweiten Anhörung keine offizielle Benachrichtigung über das Ergebnis der Verhandlung. Das örtliche Gericht im Kreis Guangshan teilte lediglich mit, dass die beiden Praktizierenden Berufung eingelegt hätten.

Die Familien schlossen daraus, dass Jian und He wegen ihres Glaubens erneut zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. In der Vergangenheit war Jian sechs Jahre und He sieben Jahre inhaftiert gewesen.

Die Bemühungen der Familien, die Urteile herauszufinden, gehen ins Leere

Die Familien der beiden Praktizierenden besuchten das Gericht am Morgen des 18. Dezember. Die Empfangsdame ließ sie mit Oberrichter Liang Miao telefonieren. Sie fragten nach, warum die Praktizierenden nicht freigelassen worden waren, und Richter Liang antwortete: „Wer hat gesagt, dass sie freigesprochen worden sind?“

Liang verwies sie an Richter Zhang Zhiyong. Der Mann, der den Anruf entgegennahm, war jedoch nicht Zhang. Er sagte, dass Jian und He Berufung eingelegt hätten. Die Familien waren erschüttert, dass ihnen über die Berufungsklage nichts mitgeteilt worden war. Der Mann am anderen Ende der Leitung behauptete, dass es nicht nötig sei, die Familien zu informieren. Die Angehörigen fragten dann, ob die Anwälte informiert werden sollten. Er antwortete nach einigem Zögern: „...naja, ja, wir sollten die Anwälte benachrichtigen.“ Dann legte er auf.

Die Familien versuchten als nächstes eine andere Telefonnummer, um Richter Zhang zu erreichen. Eine Frau nahm den Hörer ab und gab die Auskunft, dass Zhang als Vorsitzender Richter in einer Verhandlung in einem bestimmten Gerichtssaal sei. Die Angehörigen sagten daraufhin zu ihr, dass sie sich im zweiten Stock befänden, wo alle Gerichtssäle seien. Sie würden jedoch sehen, dass kein Prozess am Laufen sei. Daraufhin legte die Dame auf, ohne noch etwas zu sagen.

Die Familien wählten erneut die Nummer von Richter Liang. Niemand ging ans Telefon, also gingen sie nach unten in die Lobby. Die Empfangsdame rief stattdessen Richter Zhang an und hörte zwei Minuten lang ruhig zu. Dann legte sie auf und sagte zu den Familien, dass Jian und He Berufung eingelegt hätten. Deshalb hätte ihr Fall nichts mehr mit diesem Gericht zu tun. Sie sollten mit dem Berufungsgericht reden.

Die Dame lehnte es ab, Kontaktinformationen über den Präsidenten des Kreisgerichts von Guangshan herauszugeben und behauptete, dass letzterer nicht mit solch trivialen Angelegenheiten zu tun habe. Die Familien erhielten schließlich die Telefonnummer des Gerichtsvizepräsidenten Hu Guangyou von ihr.

Hu sagte, dass er sich dieser Sache annehmen werde. Kurze Zeit später bat die Empfangsdame die Familien, nach oben zu gehen, um Richter Zhang zu sehen.

Zhang berichtete ihnen, dass die Urteile von einer Gruppe von 17 Personen gefällt worden seien, weigerte sich dann aber, weiter darüber zu diskutieren. Die Familien warnten, dass sie eine Beschwerde gegen ihn einreichen würden. Woraufhin er antwortete: „Sie können mich nicht verklagen“ und eilig wegging.

Die Familien berichteten ihren Anwälten, was passiert war, und die Anwälte sagten, dass sie auch nichts vom Gericht gehört hätten. Sie gingen am Nachmittag gemeinsam in die örtliche Haftanstalt, durften sich aber nicht mit den beiden Praktizierenden treffen.

Früherer Bericht:Weiter in Haft, obwohl Staatsanwaltschaft die Fälle wegen unzureichender Beweise an Polizei zurückgegeben hathttp://de.minghui.org/html/articles/2017/10/5/129015.html